Steuern: fahrtkosten vom Arbeitgeber

Hallo.
Eine Person stehe vor einem Vertragsabschluss mit Leiharbeitsfirma a.
Der Kunde b hat das vermittelt und gibt netterweise ein sehr gutes Bruttogehalt x vor.
Jetzt kommt aber die Leiharbeitsfirma. Sie möchte einen Teil des Bruttogehalts als Fahtkosten auszahlen. Nämlich 35km mal 20Cent. Das Bruttogehalt ist dann ja niedriger, aber es gibt Fahrtkosten. Die Leiharbeitsfirma verdient so mehr Geld.

Ist das für die Privatperson schlechter oder besser? Wie kann ich das ausrechnen. Sie würde ohne Fahrtkostenerstattung von der Leiharbeitsfirma meine tatsächlichen Fahrtkosten als Wechseltätigkeit mit 70kmx30Cent von der Steuer als Reisekosten absetzen. Kann Sie das dann trotzdem noch? oder nur zum Teil?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hi,

Eine Person stehe vor einem Vertragsabschluss mit
Leiharbeitsfirma a.
Der Kunde b hat das vermittelt und gibt netterweise ein sehr
gutes Bruttogehalt x vor.
Jetzt kommt aber die Leiharbeitsfirma. Sie möchte einen Teil
des Bruttogehalts als Fahtkosten auszahlen. Nämlich 35km mal
20Cent. Das Bruttogehalt ist dann ja niedriger, aber es gibt
Fahrtkosten. Die Leiharbeitsfirma verdient so mehr Geld.

Ist das für die Privatperson schlechter oder besser?

kommt auf den Einzelfall an

Wie kann
ich das ausrechnen. Sie würde ohne Fahrtkostenerstattung von
der Leiharbeitsfirma meine tatsächlichen Fahrtkosten als
Wechseltätigkeit mit 70kmx30Cent von der Steuer als
Reisekosten absetzen. Kann Sie das dann trotzdem noch? oder
nur zum Teil?

gleiche Werbungskosten, aber im zweiten Fall gekürzt um die Erstattung vom Arbeitgeber. Werbungskosten bis 920 € werden pauschal berücksichtigt. Werbungskostenerstattung ist steuerfrei. Mehr Brutto führt zu einer höheren Steuer.

Kann die Leiharbeitsfirma nicht mal das jeweilige Netto ausrechnen? Dann ist es doch klar.

Schöne Grüße
C.