Steuern, Finanzamt und wieso ist das eig. so kompliziert? :)

Hallo Community,

ich bin befinde mich zur Zeit in den Ausläufern meines Studiums. Und wie das Glück einen manchmal einfach so an der Krawatte packt konnte ich noch vor meiner Masterarbeit eine lukrative Stelle ergattern. So habe ich mich im Juli dieses Jahres aus der Wohlfühloase 450 Euro-Job verabschiedet und wurde bei meinem neuen Arbeitgeber als Werkstudent angestellt. Mir war klar, dass ich nun Steuern zahlen musste und bin bewusst unter den 850 Euro/Monat und den 20h/Woche geblieben. Sprich wenig Steuern (850 Euro) und der Werkstudentenvertrag wird ebenfalls eingehalten. Lange Rede kurzer Sinn: Ich werde nun im November Vollzeitangestellt. Die Frage ist: was darf ich max. verdienen um beim Finanzamt noch Geld wieder zu bekommen? Da gibt es doch Obergrenzen, oder?? und dann kann man doooooch die Lohnsteuer wiederbekommen oder irgendwieeee so oder doch anders?? :smiley: Oder bin ich jetzt durch die Vollanstellung bzw Werksvertrag da jetzt raus? Und muss ich evtl noch was nachzahlen für? Bitte klärt mich Unwissenden auf :smile:

Gruß Simon

Servus,

kompliziert wird das erst dadurch, dass Du es Dir kompliziert machst.

Es gibt nicht viele Länder, wo man als Angestellter das ganze Thema Einkommensteuer so im Rundumservice aus der Hand genommen bekommt wie in Deutschland: Das macht alles der Arbeitgeber für Dich. Und in so einem Jahr wie diesem, mit stark schwankendem Einkommen und nicht ganzjähriger Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, übermittelst Du im folgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung (am besten die „Vorausgefüllte“, da musst Du eigentlich gar nichts mehr selber machen) und bekommst die zuviel einbehaltene Lohnsteuer von der Finanzkasse auf Dein Konto überwiesen.

Dieses Verfahren ist ganz unabhängig davon, ob Du zwanzigtausend oder siebenhundertzwanzigtausend Euro im Jahr verdienst: Wenn mehr Lohnsteuer einbehalten worden ist, als Einkommensteuer festgesetzt wird, bekommt man den Rest zurück. Mehr braucht es nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ja, Du musst Steuern zahlen.

Diese Steuern werden vom Arbeitgeber abgeführt (nicht falsch verstehen! ;))
Dazu gehört:

Lohnsteuer
Kirchensteuer
Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung)

Darauf hast man keinen Einfluss. (Es sei denn man ist über der sog. Beitragsermessungsgrenze)

Mach also unbedingt eine Einkommensteuererklärung. Damit wird dann errechnet was man an Steuern gezahlt bzw. überzahlt hat. Und dann gibt’s was zurück, oder eine Nachzahlung oder eben nix.

Gruß
Fronk

P. S. und warum das so komliziert ist kann ich Dir leider auch nicht beantworten! :wink:

Wenn Du nach einem Masterstudium in Vollzeit arbeitest, dann sollte Dein Bestreben sein, möglichst viel Brutto zu verdienen und dadurch möglichst viel Steuern zu bezahlen.

Und dann kannst Du Dir am Ende des Jahres überlegen, welche Aufwendungen durch Studium, Arbeitssuche, Weiterbildung etc. Du evt. in Anrechnung bringen kannst, um möglichst viele Steuern des letzten Jahres zurück zu bekommen. Das hat aber noch Zeit.

Und wenn Du damit ein Wenig Übung hast, dann kannst Du Dich an die Feinheiten begeben (Aufwandsentschädigungen, Dienstwagen, Altersversorgung, Krankenkasse, …)

Ei Servus,

Simons Lohnsteuerklasse I ist so gestrickt, dass er grundsätzlich nichts nachzahlen muss, falls er nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat.

Schöne Grüße

MM

Völlig richtig, denn es gibt nur eins, was schlimmer ist als Steuern zu zahlen. Nämlich keine Steuern zu zahlen.

Ich würde wahnsinnig gern 10 Millionen Euro Einkommensteuer pro Jahr bezahlen…

1 Like

Offengesagt habe ich von diesen bisher nur gehört, aber noch keine gesehen. Ich glaube auch nicht, dass man denen über den Weg trauen kann, denn mehr als das, was Versicherer und Arbeitgeber elektronisch melden, kann dort ja nicht drinstehen. Und selbst das ist höchstens mit ein wenig Glück zutreffend.

Hallo Enno,

ich bin wild entschlossen, den Kampf mit dem BZSt noch einmal aufzunehmen und mir selber auch noch eine Elster-Signatur zu besorgen. Dann will ich den Versuch im April 2016 einmal wagen.

Schade ist der etwas verunglückte Namen. Wenn da bloß die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung (die sonst immer grade auf Urlaub ist, wenn man sie braucht - das ist auch mit dem A4-Format nicht besser geworden) und die für die grässliche Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage AV drinstehen, ist schon eine Menge geholfen: Dann kann man sich auf das konzentrieren, was man wirklich meint.

Hübsch, wenn auch wahrscheinlich im Augenblick noch zu viel verlangt, wäre, wenn sowas wie das Aktenzeichen bei der Kindergeldstelle oder das Einheitswert-Aktenzeichen auch schon drinstünde: Der ganze Senf halt, der sonst unheimlich aufhält, weil er immer „irgendwo anders“ ist.

Schöne Grüße

MM