Steuern für 400€-Nebenjob?

Hallo zusammen!

Habe folgenden Fall:

A hat einen Beruf, übt diesen aber nur zur Teilzeit aus (24 Stunden). Diese 24 Stunden arbeitet A bei Arbeitgeber X.
Nun möchte A mehr Nettogehalt und hat dafür die Option, bei Arbeitgeber Z einen Nebenjob auf 400€-Basis auszuüben.

Der Job bei Arbeitgeber X ist Sozialversicherungspflichtig und er hat auch die Haupt-Lohnsteuerkarte (Klasse 1).

A hat auch eine zweite Lohnsteuerkarte (Klasse 6), fragt sich aber ob es sich überhaupt Lohnt, einen 400€-Job zu machen.

Meine Frage: Muss A, wenn er bei Arbeitgeber Z einen 400-Nebenjob ausübt Steuern zahlen nach Steuerklasse 6? Mit welchem Nettogehalt ist da zu rechnen bzw. Lohnt sich das für A überhaupt noch? Fakt ist, dass Arbeitgeber Z eine Lohnsteuerkarte verlangt und A nur diese zweite Karte mit der Klasse 6 hat.

Danke für eure Antworten!
Grüße
C.

Für 400€ jobs zahlt der ArbeitGEBER pauschal 30% an Abgaben. In diesen 30% ist eine pauschale Steuer enthalten, wmoit die Sache komplett abgegolten ist.

Das heißt 400€ Brutto sind auch 400€ Netto.

Es besteht zwar die Möglichkeit den Lohn individuell über Lohnsteuerkarte zu versteuern, dies würde sich aber in dem dargestellten Fall nicht rechnen und ist eher die Ausnahme.

Die Lohnsteuerkarte 6 benötigt man nicht.

Gruß

Jörg

Guten Tag,

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort!
Aus welchem Grund könnte Arbeitgeber Z von A eine Lohnsteuerkarte verlangen?

Danke!
Gruß
C.

A hat einen Beruf, übt diesen aber nur zur Teilzeit aus (24
Stunden). Diese 24 Stunden arbeitet A bei Arbeitgeber X.
Nun möchte A mehr Nettogehalt und hat dafür die Option, bei
Arbeitgeber Z einen Nebenjob auf 400€-Basis auszuüben.

Hier findest du zahlreiche Infos zur Kombination eines Mini-Job mit einem Hauptjob und/oder anderen Nebenjobs:
http://www.gesierich.de/archiv/minijobber2.php

Der Arbeitgeber muss dann statt 30% nur 28% pauschale Abgaben abführen. Dies steht jedoch in keinem verhältnis, der Arbeitgeber bezahlt dann 8 € weniger, den Arbeitnehmer kostet es aber um die 60 Euro pro Monat.

Es gibt gewisse Konstellation wo man das macht, da es steuerlich keine Auswirkung hat (Schüler, Studenten, etc.). Wenn dies bei einem konkreten Fall so wäre würde ich mal nachfragen ob der Arbeitgeber darauf besteht. Evtl. handelt es sich ja um ein Versehen da er die persönlichen Verhältnisse falsch einschätzt.

Jörg