Hallo,
Nein es besteht kein Deutscher Wohnsitz.
Nur Familie lebt in Deutschland.
Ich befürchte, das Thema kann recht komplex und sogar kompliziert werden.
Familie bedeutet Großeltern und Eltern oder Ehefrau und Kinder?
Wenn eine Ehefrau vorhanden ist, dann lebt man von ihr getrennt? Hat sich also melderechtlich dort abgemeldet? Wurde er vom Arbeitgeber dorthin entsandt? Stammt das Einkommen aus einer öffentlichen Kasse? Wovon leben Frau und Kinder? Von den Zahlungen aus Saudi-Arabien auf das deutsche Konto?
Mal abgesehen davon, dass die Begriffsbestimmung des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthalts recht schwammig sein kann, hat dies nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob man dort tatsächlich gemeldet ist oder nicht.
Für den gewöhnlichen Aufenthalt spielen auch der Lebensmittelpunkt also eben auch die familiären Bindungen eine Rolle. Die tatsächliche Dauer ist zwar ein wichtiges Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt aber nicht allein ausschlaggebend. Gerade wenn Frau und Kinder in Deutschland sind und die nicht ganz geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass derjenige wieder zurückkehrt, könnte die Familienwohnung als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts definiert werden. Es müssen auf jeden Fall die Gesamtumstände berücksichtigt werden. Wenn also die Familie auf gepackten Koffern sitzt und schon die Flugtickets gekauft haben, um in nächster Zeit zu folgen, könnte es wieder anders sein.
Im Zweifel könnte sich hier professioneller Rat lohnen, der dann auch wissen sollte wie gegebenenfalls Gestaltungsmöglichkeiten rechtswirksam genutzt werden können und wie Unterhaltszahlungen bei den Familienmitgliedern steuerlich zu behandeln wären.
Grüße