Steuern für Minijob?

Ich bin geringfügig beschäftigt und verdiene ca. 4500€/J (max). Mein Mann ist normaler Arbeitnehmer. Bei der Steuererklärung gebe ich beide Gehälter einzeln, lt. Formular Einkommen Ehegatte und Einkommen Ehefrau an. Allerdings rechnet das Finanzamt beide Gehälter zusammen und wir zahlen daraufhin auch auf beide Gehälter Steuern. Bisher dachte ich immer, geringfügig ist steuerfrei. Was läuft schief, lohnt es sich gegen den Bescheid Einspruch einzulegen, oder sollte ich mit meinem Arbeitgeber reden, macht er eventuell falsche Angaben?

Jegliches Einkommen, und wenn es noch so gering ist, wird bei einer Steuererklärung als ein Gesamteinkommen zusammengefasst. So zählt ja z.B. Kindergeld, Mieteinnahme oder etwaige Sonderrenten ebenfalls als Zusatzeinkommen. Alles zusammen ergibt einen Jahreseinkommensbetrag, von dem die Steuerfreibeträge, sofern vorhanden, abgezogen werden, auf den Rest werden Steuern erhoben.
Bitte Erkundigungen einholen, ob dieser Minijob in der Steuererklärung überhaupt angegeben werden muss?

Hoffe, diese Antwort war hilfreich.

Hier ist ein Link, auf dem man alles noch recht gut erklärt bekommt:

https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?2…

hallo,

steuern fallen immer an, ob minijob oder anderes.
bei minijob übernimmt der arbeitgeber die pauschlabesteuerung. somit muß der arbeitnehmer den verdienst (bis 2012: 400euro, ab 2013: 450 euro) nicht beim fa angeben, kann aber auch keine werbungskosten etc. geltend machen.
der ag kann aber die besteuerung auch auf den an abwälzen. kann sein, daß das bei euch passiert ist.
hinsichtlich der steuerermittlung bei verheirateten sollte es aber vorteilhafter sein, alles entsprechend anzugeben, da die einkommen addiert und dann auf beide partner gleich verteilt werden. somit sinkt i.a. die steuerlast dessen, der mehr verdient als der minijobber, deutlich. voraussetzung natürlich: gemeinsame veranlagung.
was du nun tun sollst, kann ich nicht sagen, da ich den steuerbescheid nicht kenne.

saludos, borito

Zu klären wäre zunächst : Handelt es sich um einen „Minijob“ oder nur um einen gering bezahlten versicherungspflichtigen Teilzeitjob?
Bei ienme Minijob führt der Arbeitgeber pauschal 30% auf den Lohn an die Sozialvericherung und Pauschalsteuer 2% ab. Der Job braucht bei der Steuererklkärung auch gar nicht angegeben werden. Für den bekommt man auch nicht die Jahressteuerbescheinigung vom Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber diese Jahresbescheinigung ausstellt, dann handelt es sich um einen „kleinen“ Job aber nicht um einen „Minijob“. Dann zieht er auch anteilig die Beiträge für die Sozialversicherung ab und zahlt selbst nur seinen Anteil von ca. 20%.
In dem Falle ist es richtig, dass das Finanzamt beide Einkommen zusammen erfasst und daruf dann die Steuer gem. Splittingtabelle ermittelt.
Wenn es sich tatsächlich um einen Minijob handelt, bei dem keine eigene Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung besteht, sondern die Ehegattenversicherung über den Ehemann, dann müßte das Finanzamt die Bescheide nochmal überprüfen.

Vielen Dank, die Antwort hilft mir auf alle Fälle weiter. Ich werde mich demnächst noch einmal an mein Finanzamt und an meinen AG wenden. Danke

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ja es ist so, mein AG zahlt Pauschalsteuer, genau das dachte ich mir schon, daß es auf diese Abrechnung ankommt. Ich werde demnächst mal mit meinem AG reden und um Abänderung bitten. Nochmals Danke.

Hallo,

also, wenn Du keine Lohnsteuerbescheinigung bekommst, mußt Du in der Steuererklärung gar nichts angeben (sonst wird’s zusammengerechnet, richtig).
Kannst allerdings auch keine Werbungskosten absetzen, die aber wahrscheinlich sowieso nicht über die Pauschale kommen.

Vielleicht nochmal sicherheitshalber auf der Dezember-Abrechnung die Jahressumme(n) (Brutto-Einkommen), Steuerklasse, etc. überprüfen.

Viele Grüße

Paola