Mein Mann und ich möchten ein Mobilheim in den Niederlanden kaufen und es zu den Zeiten wo wir es nicht nutzen vermieten. Jetzt habe ich gelesen das ich die Einnahmen hier in Deutschland bei der Einkommenssteuer als Vermietung und Verpachtung angeben muss. Aber die Ausgaben wie Pacht, Reperaturkosten etc nicht geltend machen kann. Habe ich das richtig verstanden. Was wäre wenn ich dies als Kleingewerbe anmelden würde? Schonmal vielen Dank im vorraus
Hallo,
sorry, damit kenne ich mich nicht aus.
Die Einnahmen sind zu versteuern, das ist richtig. Allerdings wüsste ich nicht, warum man die Ausgaben nicht geltend machen kann? da sist mir neu… Lg kermi
das habe ich heute morgen gelesen das man wenn man kein gewerbe hat die einnahmen bei der einkommenssteuer versteuern muss aber ausgaben nicht geltend machen kann hier der Link dazu Viele Grüße Andrea http://www.steuerncheck.net/vermietung-ausland-steuer/
Die Einnahmen sind zu versteuern, das ist richtig. Allerdings
wüsste ich nicht, warum man die Ausgaben nicht geltend machen
kann? da sist mir neu… Lg kermi
Hallo,
leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Grüße
Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen. Ein Anruf beim Finanzamt könnte Klarheit schaffen.
Hallo, guten Tag
Leider kannich Ihnen nicht weiterhelfen. Tut mir leid
Gruß a.g.
hallochen, da kann ich leider auch nicht weiter helfen…aber ich wünsche euch viel erfolg und glück !!!
lg biggi
Hallo, wenn man Einnahmen durch Vermietung oder durch ein Gewerbe erzielt, kann man auch die damit verbundenen Ausgaben geltend machen.
MfG
Kley
Hallo!
Bitte stelle Deine Frage im Forum im Steuerbrett ein. Bitte anonym einstellen (Mal angenommen jeamand kauft…), sonst wird es gelöscht.
Im Forum sind enige Leute, die sich sehr gut mit internationalem Steuerrecht auskennen. Ich müsste mich da jetzt erst stundenlang durch das Doppelbesteuerungsankommen mit den Niederlanden quälen. Das Wetter ist zwar eh besch… aber es gibt schöneres.
Sorry.
derschwede77
Liebe Felix2007,
bitte um Entschuldigung wegen der verspaeteten Antwort, weil ich 2 Wochen im Urlaub war.
Ja - Mieteinkuenfte im Ausland muessen in Deutschland dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden, und nein - die Anmeldung als Kleingewerbe ist dafuer unnoetig, weil man das in der ANlage V zur normalen Einkommenssteuererklaerung angeben kann.
Dabei sind folgende Sachen zu beachten: Bei bestimmten laendern wie z.B. Spanien greift das sog. „Doppelbesteuerungsabkommen“, d.h., wenn Du auf die Einnahmen in Holland Steuern bezahlen muesstest, wuerde das deutsche Finanzamt diese gezahlte Steuer mit seiner eigenen Forderung verrechnen bzw. wieder davon abziehen. Es greift aber leider auch der sog. „Progressionsvorbehalt“, der nur in Deutschland angewendet wird fuer eigentlich steuerfreie Einnahmen wie z.B. Krankengeld, Renten usw., die aber bei gemeinsamer Veranlagung von Eheleuten dann doch versteuert werden (typisch deutsch!!!). Das heisst also, wenn Du deutsche und niederlaendische Mieteinnahmen hast, wird beides der Besteuerung unterworfen, wenn Du nur auslaendische Mieteinnahmen hast, dann nur die. Letzter Punkt: Der deutsche Staat besteuert den auslaendischen Geinn aus auslaendischer Vermietung/Verpachtung, d.h. das was von den Mieteinnahmen minus aller Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Vermietung uebrigbleibt. Das ist auch bei inlaendischen Vermietungen so. Im Unterschied zu denen erkennt das deutsche Steuerrecht aber keine Verluste aus Vermietung/Verpachtung an, d.h., wenn die Ausgaben die Einnahmen uebersteigen sollten, das waere bei inlaendischer Vermietung moeglich, weil i.d.R. am Anfang die Ausgaben wegen hoher Investitionen die Miete uebersteigen koennten, was z.B. beí dem Erwerb einer Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung und die Notwendigkeit, diese aufwendig zu sanieren, regelmaessig der Fall ist.
Wenn Du dazu noch Fragen hast, melde Dich bitte auf dem bekannten Weg.
Gruss
Bernhard