Steuern für wohnung

hallo
verdiene 1800 euro netto,zahle 241 euro unterhalt.wollte mir ne wohnung kaufen und vermieten(mieteinnahmen 400 euro)kredit bei der bank auch ca 400 euro.

meine frage ist;wieviel steuern müsste ich ungefähr moatlich/jährlich zahlen?
danke im voraus für alle antworten

Hallo,
wie hoch sind die Anschaffungskosten der Wohnung? Wie hoch ist das Darlehen? Wie hoch ist der eff. Jahreszins? Ledig oder vh ?
Gruss
finanzheini

Hallo,
leider kann ich das nicht sagen, aber nur so viel:
die Zinsen und evtl. Instandsetzungen der Wohnung sowie die Abschreibung der Wohnung können als Aufwand von der Steuer abgesetzt werden. Meines Wissens nach.

Falls der Unterhalt immer noch nach § 33a EStG abgesetzt werden kann (konnte in der Vergangenheit, aber ich bin nicht mehr auf dem laufenden ob es jetzt noch möglich ist) mindert das natürlich auch die Steuerlast.

Kleines Beispiel: Du hast Einkünfte auf Vermietung von EUR 400,00 und bei einem angenommenen Steuersatz von 15% zahlst du hierfür im Jahr EUR 720,00 Steuern.
Auf der anderen Seite zahlst du z.B. Zinsen für die Hypothek von EUR 4.000,00 sowie Instandhaltung im Jahr von EUR 800,00 also zusammen EUR 4.800,00 Aufwand (hierzu zählen auch Notargebühren und alles was mit dem Kauf der Wohnung so anfällt). Hinzu kommt noch die Abschreibung von ca. 2,5%. Bei einem angenommenen Kaufpreis von EUR 100.000,00 sind das nochmals EUR 2.500,00 im Jahr.
Nun haben wir Aufwendungen von EUR 7.300,00 im Jahr die von der Steuer abgesetzt werden können. Bei einem angenommenen Steuersatz von 15% sind das EUR 1.095,00 Steuerentlastung.
Bei diesen Annahmen sparst du EUR 357,00 Steuern im Jahr.
Wie gesagt, dies sind alles Annahmen, aber du kannst das ganze mal mit deinen tatsächlichen Zahlen durchrechnen.Ich weiss einfach nicht wieviel % Steuern du im Schnitt so zahlst, wieviel die Wohnung gekostet hat und wieviel Zinsen du im Jahr zahlen musst.

Falls noch Fragen sind, versuche ich sie gerne zu beantworten.

Gruss
Wilfried

Hallo Slacio79

das kann ich Dir leider nicht mitteilen. Du musst das Finanzamt anrufen, die haben Steuertabellen und koennen den Betrag, den Du zahlen musst, ablesen und
Dir sagen. Das ist kein Geheimnis.
Noch etwss: Vergiss nicht, Du hast auch Wohngeld fuer die Wohnung zu zahlen, die Du von den Mieteinnahmen
abziehen kannst Das gilt ebenso fuer die Zinsen, die
Du fuer einen evtl. Kredit zum Kauf der Wohnung in An-
rechnung stellen kannst.
Also bitte das Finanzamt anrufen, am besten hingehen.
Die schauen in der Tabelle nach.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Gruss
Paul

Hallo slawcio79,

kommt darauf an, was bei der Vermietung als Überschuss im Jahr übrig bleibt. Das kann dann erst mit der Steuererklärung für das vergangene Jahr festgestellt werden. Da sollte man einen Steuerberater fragen, da ich hier nicht weiterhelfen kann.

MfG
J. Wolf

Hallo,
Deine Anfrage kann so nicht beantwortet werden, da

  1. der Jahresbruttoarbeitslohn nicht genannt wird. Bei der Einkommensteuer zählt der Jahresbruttolohn als Maßstab
    und
  2. bei einer zu 100 % vermieteten Wohnung kann zusätzlicher Aufwand aus Kosten kommen, die monatlich nicht umgelegt worden sind.
    Tut mir leid
    Gruß

Hallo!

Pauschal lässt sich das nicht sagen.
Zur Berechnung der Steuer sind die Einnahmen aus der Vermietung um die Werbungskosten zu kürzen:
Jahresmiete (hier 4.800 €), davon werden abgezogen: Abschreibung, Schuldzinsen (nicht der Tilgungsanteil!), Erhaltungsaufwand, Nebenkosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Strom etc. bzw. Wohngeld bei einer Wohnung, die von einer Hausverwaltung betreut wird.
Je nachdem kann dabei ein Überschuss oder Verlust rauskommen. Überschuss oder Verlust werden zu den restlichen Brutto-Einnahmen (die um die dazugehörigen Werbungskosten gemindert wurden) addiert bzw. abgezogen.
DAvon werden dann noch Sonderausgaben (Kirchensteuer, Krankenkasse, evtl. andere Versicherungen, Spenden usw) und evtl. außergewöhnliche Belastungen abgezogen und mit diesem Ergebnis die Einkommensteuer berechnet.

Bei Kauf und erstmaliger Vermietung einer Wohnung empfiehlt es sich, die Steuererklärung wenigstens einmalig von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Alleine die Berechnung der Abschreibung ist nicht ganz einfach…

Ich hoffe, das hilft für einen ersten Überblick.

MfG
Paulchen

Hallo,

mit den gegebenen Zahlen kann man keine genaue Rechnung aufstellen.
Die 400 € Mieteinnahmen sind zu versteuern, die Kosten für die Wohnung (u. a. die Zinsen für den Kredit) dürfen von den Mieteinnahmen abgezogen werden.
Der Überschuss ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Hallo!
Das deutsche Steuerrecht ist keine simple Rechenaufgabe, wo man zwei Zahlen zusammen rechnet und dann ein Ergebnis hat.
Das kann man so nicht einfach ausrechnen.

Hast Du aber genauso viel Mieteinnahmen, wie Ausgaben (Kredit und so weiter) dann ergibt sich kein Gewinn und kein Gewinn bedeutet, nicht mehr Steuern als bisher.

Solltest Du zu dem Ergebnis kommen, die Vermietung in Angriff zu nehmen so RATE ICH DIR DRINGEND mindestens für das Jahr der Anschaffung der Immobilie deine Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen (Du kannst auch nur den Teil der Vermietung vom Steuerberater machen lassen, ist noch günstiger ABER ein Steuerberater kann sich auch weigern nur den Teil zu machen weil es ihm weniger Geld einbringt). Sicher kostet das etwas aber wenn Du es selber machst, wirst Du vermutlich mehr an Steuern bezahlen als dich ein Steuerberater gekostet hätte. Das erste Jahr der Vermietung ist das schlimmste aber ab dem zweiten oder dritten kannst Du aus den Unterlagen des Vorjahres abschreiben. Also nicht am falschen Ende sparen.

Alles Gute

Hallo,

bisschen schwierig, das zu beantworten…

  1. braucht man den Bruttolohn. Dieser wird versteuert, nciht das Netto. Da sind die Steuern schon runter. Was mtl. dort an Steuern weggeht, kann man auf der Lohnaberchnung sehen. Kindesunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig. an die geschiedene Ehefrau hingegen schon. Diese muss aber dafür etwas unterschreiben und den Unterhalt steuerlich als Einkünfte erklären.

Die jährlichen Mieteinahmen könne mit den Ausgaben saldiert werden. Die Rate für den Kredit ist keine Ausgabe, nur die Zinsen und Gebühren. Ferner Grundabgaben etc. Diese Angaben habe ich nicht und können auch nur im Rahmen einer Steuerberatung geklärt werden.

MfG