Hallo! Wenn ich neben meiner Freiberuflichkeit mit einem Steuerfreibetrag von 7500 Euro irgendwo auf einen Campingplatz einen Wohnwagen stelle und diesen für Übernachtungen vermiete - wie wird das steuerlich behandelt. Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wie hoch ist dann der Freibetrag, um die 16.000? Werden die Einkünfte zusammen gerechnet oder gilt für beide Einkünfte ein unterschiedlicher Freibetrag? Oder gilt nur einer und wenn ja, welcher? Der von der Tätigkeit,die ein höheres Einkommen erzielt? Würdemich über Ratschläge wirklich freuen, Danke!
Also ich kenne keinen Steuerfreibetrag für Wohnwagenmietung. Es stellt sich evtl. sogar die Frage der Liebhaberei dann geht steuerlich gar nichts. Ohne genauer Angaben ist eine vernünftige Aussage nicht möglich
Hallo Palando, ich bin kein Steuerberater und kein Steuerexperte, ich kann Ihnen nur unverbindlich raten.
Freiberufler oder Privatmann, eine Wohnwagenvermietung unterliegt der normalen EStE und ist mit Vordruck „Vermietung und Verpachtung“ kostenseitig und einnahmemäßig abzurechnen. Die Einnahmen zählen zu den Einkünften eines Freiberuflers dazu, sodass die Vorsteuerbefreiung eiens Einkommens in Höhe von max. 17.500 Euro pro Jahr nicht überschritten werden darf. Wird der Freibetrag überschritten, fallen Sie in eine Freiberuflerkategorie mit Vorsteuerentrichtung ( m.E. über die nächsten 5 Jahre).
Ihr Steuerfreibetrag von 7500 Euro ist mir nicht geläufig, aber dürfte sich auf die Freiberuflertätigkeit beziehen und sich nicht verändern. Allerdings zählen alle Einkommen aus einer Tätigkeit zu Ihren Freiberuflereinnahmen, m.E. aber nicht die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, genau so wie z.B. auch keine Zinseinnahmen der Freiberuflertätigkeit hinzugerechnet werden.
Aber das sagt Ihnen Ihr FA, wenn Sie konkret Fragen und die Fragestellung keine Beratung des FA erfordert. Fragen Sie doch einmal schriftlich beim FA an - als möglichen Fall deklariert.
Als Freiberufler müssen Sie ALLE Einkünfte zusammen fassen und versteuern. Es gilt am Ende nur der jedem Bürger zustehende Steuerfreibetrag, der jährlich steigt und für Einzelpersonen so um die 8000 Euro oder 8500 Euro liegen dürfte.
Mit freundlichem Gruß Littleservice
Ihre Frage kennen Sie:
Hallo! Wenn ich neben meiner Freiberuflichkeit mit einem…
freuen, Danke!
Nachtrag für Palando von Littleservice,
meine Antwort ist an einigen Stellen ungenau:
-Zur Freiberuglertätigkeit zählen Einnahmen ausser von Ihrer angemeldeten Tätigkeit auch die Einnahmen aus jeder anderen Tätigkeit (z.B. für Hausmeister-, Reparatur-, Gartenpfleger-Tätigkeit).
- Nicht zur Freiberuflertätigkeit dürften Einnahmen aus Schuldzinsen, Darlehenzinsen, Kapitaleinlagen, Vermietung, Verpachtung zählen. Die versteuert mann im Rahmen der EStE.
- Versteuert werden alle Einnahemen aus Tätigkeiten im Rahmen des Freiberuflers. Wenn Sie hier einen Gewerbesteuer-Freibetrag haben, zählt der für alle Einnahmen aus Tätigkeiten.
- Insgesamt ist neben der Freiberufler-Gewerbesteuer die EStE fällig, wo alle Einnahmen versteuert werden und der normale Steuerfreibetrag gilt.
Hallo! Wenn ich … Würdemich über Ratschläge wirklich
freuen, Danke!
Das klingt alles ziemlich durcheinander.
Welcher Freibetrag von 7.500 Euro ist gemeint? Ist von deutschem Steuerrecht die Rede? Bezieht sich die Frage auf Einkommen- oder Umsatzsteuer?
Grundvoraussetzung wäre überhaupt eine Genehmigung zur Untervermietung des Campingplatzes; ansonsten ist das Untervermieten auf den meisten Campingsplatzen verboten.
ich mache leider nur Internationales Steuerrecht. Biitte fragen Sie andere Kollegen. Danke
MfG
Ludwig
Hallo,
die vermeitung gehört nicht zur Freiberuflichkeit.
Ob die Wohnwagenvermietung nun gewerblich ist oder als Vermietung läuft kann ich so nicht beanrworten. Ich würde es erstmal als Vermietung versuchen, wenn der Wohnwagen im Privatvermögen ist.
MfG
Kley