Steuern Getrennte Veranlagung/gemeinsame Schulden?

Angenommen ein verheiratetes Paar (getrennt lebend,Streitreiche Trennung) soll eine Steuererklärung für den Zeitraum vor der Trennung abgeben. Ist es richtig dass bei einer getrennten Veranlagung beide für die eventuelle Steuernachzahlung/Steuererstattung gleichermaßen (Grund und Art der Aufteilung?)aufkommen müssen? Wie sieht die Rechtslage aus? Kann/darf es zu einer Klage ohne vorherige außergerichtliche Benachrichtigung/Zahlungsaufforderung kommen? Wer trägt die Prozess-/ Gerichtskosten im Falle einer Klage?
Sie: 2 minderjährige Kinder, Halbtagsbeschäftigung, Steuerklasse 5
Er: Vollzeitbeschäftigung, Steuerkl. 3
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Hallo,

Ehegatten sind Gesamtschuldner der entstandenen Steuer, egal welche Veranlagungsart gewählt wurde.

In solchen Fällen, wie dem geschilderten, ist es sinnvoll, beim Finanzamt eine Zusammenveranlagung zu machen und dann einen Aufteilungsbescheid zu beantragen, dann werden jedem Ehegatten seine Steuern mitgeteilt und die Fronten sind geklärt.

Gruß
Lawrence

Gesamtschuldner
Hi,

Ehegatten sind Gesamtschuldner der entstandenen Steuer, egal
welche Veranlagungsart gewählt wurde.

nee, das kann ich aus § 44 AO nicht rauslesen. Gesamtschuldner sind nur zusammenveranlagte Ehegatten.
Zivilrechtlich müssen die Ehegatten Nachteile, die die getrennte Veranlagungswahl ausmachen, ausgleichen -das ist aber keine Frage der Gesamtschuldnerschaft.

In solchen Fällen, wie dem geschilderten, ist es sinnvoll,
beim Finanzamt eine Zusammenveranlagung zu machen und dann
einen Aufteilungsbescheid zu beantragen, dann werden jedem
Ehegatten seine Steuern mitgeteilt und die Fronten sind
geklärt.

ja, das ist die sinnvollste Lösung

Schöne Grüße
C.