Steuern: Haftpflicht-Versicherungen

Hallo,
noch eine Steuerfrage.

Betrifft die Anrechnung von Haftpflichtversicherungen.

Häufig ist es aus versicherungsrechtlichen Gründen ja so, dass die Eltern das erste Fahrzeug des Nachwuchses über sich in die Versicherung nehmen, damit die Prämien nicht so hoch sind. Und damit es keinen Aufschlag gibt, ist es dann ja auch so, dass sie als Halter des Fahrzeuges registriert sind.
Dass das Quatsch ist, ist mir klar - bei mir ists anders nicht turer.

So nun gehts zur Steuererklärung, die Haftpflichtversicherung läuft auf den Elternteil, über den es am günstigsten war.

Muss/darf das Finanzamt die Beträge anrechnen?

Was ist ausschlaggebend? Wer zahlt, oder auf wen die Versicherung läuft?

Nun haben junge Leute den Versicherungsvertrag für alle anderen Versicherungen auf den Namen des Partners eingetragen, der im öffentlichen Dienst arbeitet, der andere Partner ist aber mitversichert.
Wer darf in diesem Fall die Versicherungsprämien ansetzen? Gezahlt hat die mitversicherte Person bzw. danach wurde gemeinsam gezahlt.

Würde mich über kurze Mitteilungen freuen, da ein neue Versicherungen abgeschlossen werden soll und diesmal soll besser abgewogen werden.

Schon mal vielen lieben Dank!
Gruß
Molika

Stimmt es, dass nur

Steuern: Haftpflicht-Versicherungen - NACHTRAG
Ach so … für das zweite Beispiel - das paar ist nicht verheiratet.

Hallo,

Da in § 10 EStG steht, dass „Aufwendungen“ abziehbar sind, kann nur derjenige, der die Versicherung tatsächlich bezahlt hat. Bei Versicherungen kann nur der Versicherungsnehmer, wenn er die Beiträge bezahlt hat, diese geltend machen. Zahlt der Vater für den Vertrag des Sohnes, kann keiner von beiden abziehen, siehe BFH Urteil vom 08.03.1995 - X R 80/91.
http://www.steuerrecht-datenbank.de/500431956c089fa0…

Häufig ist es aus versicherungsrechtlichen Gründen ja so, dass
die Eltern das erste Fahrzeug des Nachwuchses über sich in die
Versicherung nehmen, damit die Prämien nicht so hoch sind. Und
damit es keinen Aufschlag gibt, ist es dann ja auch so, dass
sie als Halter des Fahrzeuges registriert sind.
Dass das Quatsch ist, ist mir klar - bei mir ists anders nicht
turer.

Wenn der Vater Versicherungsnehmer und Zahlender ist, kann er den Beitrag steuerlich geltend machen.

Schöne Grüße
C.

Hi,

Ach so … für das zweite Beispiel - das paar ist nicht
verheiratet.

jeder kann nur das geltend machen, für das er gleichzeitig Versicherungsnehmer und Zahlender ist.

Schöne Grüße
C.

@CIRWALDA
Herzlichen Dank!!!