Steuern,Hauskauf,Erben

Hallo zusammen,
man stelle sich bitte folgende Situation vor.
Die Mutter von Herrn A, der noch zwei Schwestern hat, verstirbt im Januar 2006. Da der Vater schon früher verstorben ist, geht es nun um das Erbe, eine Immobilie mit Grundstück.
Im Sommer des Jahres 2006 heiratet dann Herr A und beschliesst später mit seiner Frau die Immobilie samt Grundstück zu übernehmen. Es werden dann im Oktober an die beiden Schwestern, nachdem alles notariell erledigt war jeweils 70000 € ausbezahlt.
Nun wäre es interessant zu wissen, ob Herr A noch irgendwelche steuerliche Vorteile in der selbstgenutzten Immobilie geltend machen kann, denn da der Besitz erst im Oktober 2006 an Herrn A übergegengen ist, kam keine Eigenheimzulage mehr in Frage. Auch sonstige Vergünstigungen sind Herrn A bisher nicht bekannt. Herr A möchte seine Steuererklärung elektronisch mit dem Sparbuch von WISO machen, findet da aber nichts geeignetes, um das Haus irgendwie zu veranlagen.
Für Antworten, ob etwas überhaupt möglich ist und wenn wie, freut sich Herr A gewaltig.

Freundliche Grüße

Jürgen

Nun wäre es interessant zu wissen, ob Herr A noch irgendwelche
steuerliche Vorteile in der selbstgenutzten Immobilie geltend
machen kann,

Kann er nicht mehr. Ausnahme: Handwerkerrechnungen für Wartung und Reparaturen können gewissen Grenzen steuerlich berücksichtigt werden.

Kann er nicht mehr. Ausnahme: Handwerkerrechnungen für Wartung
und Reparaturen können gewissen Grenzen steuerlich
berücksichtigt werden.

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für die Antwort.
Da Herr A handwerklich sehr begabt ist und alles selber gemacht hat, ist auch diese Möglichkeit erloschen.
Eine Frage hätte ich aber noch.
Auch angefallene Kosten für Notar etc. könnte Herr A nicht geltend machen?. Also für den ganzen Schreibkram.

Gruß und Danke
Jürgen

Auch angefallene Kosten für Notar etc. könnte Herr A nicht
geltend machen?. Also für den ganzen Schreibkram.

Nein, wieso sollte er. Das Eigenheim ist Privatvergnügen, da beteiligt sich das FA nicht mehr.