Steuern im Ausland zahlen ?

Hi zusammen,

also, wenn jemand im Ausland lebt und arbeitet aber weiterhin in Deutschland gemeldet ist (weil das irgendwie länderübergreifend nicht geht), muss man dann im Ausland die Steuern zahlen ? Wird das hier irgendwie angerechnet ? Zum Beispiel was das Kindergeld oder sowas angeht.

Hat da jemand Ahnung von ?

Danke.
Kel :smile:

Hallo Kel,

Hat da jemand Ahnung von ?

Ja, es gibt hier mindestens acht Leute, die Ahnung davon haben. Die brauchen aber konkrete Angaben, sonst wirds nix mit der Bearbeitung der Frage. Im Einzelnen:

Vergiss die Meldeverhältnisse, die sind für die Besteuerung niemals nicht wichtig. Aber: Wo ist der Wohnsitz, wo ist der dauernde Aufenthalt des StPfl? Wie lange? In welchem Land? Wie weit weg von der deutschen Grenze? Was für Einkünfte liegen vor (nichtselbständige? selbständige Tätigkeit?)? Wo sitzt das Unternehmen, welches sie bezahlt? Im Fall mehrerer Wohnsitze: Wo spielt sich das Privatleben des StPfl ab? Wo ist er in seiner Freizeit, wo sind seine sozialen Kontakte? Wo lebt seine Familie, falls er eine hat?

Mit diesen Angaben kann man schon ziemlich viel sagen, vielleicht eine komplette Antwort bringen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Ja, es gibt hier mindestens acht Leute, die Ahnung davon
haben.

schön :smile:

Im Einzelnen:

Wo ist der Wohnsitz,

der angemeldete Wohnsitz ist in Deutschland…der eigentliche Hauptwohnsitz in Großbritannien…

wo ist der dauernde Aufenthalt des StPfl?

England, glaube ich…

Wie lange?

Erst einmal auf unbestimmte Zeit…aber mindestens 2 Jahre

Wie weit weg von der deutschen Grenze?

hab ich nicht gemessen *grins*…sorry

Was für Einkünfte liegen
vor (nichtselbständige? selbständige Tätigkeit?)?

Beides…oder geht das nicht ? Es geht darum als Student neben dem Studium was zu verdienen. Das geht sowohl über eine Agentur (also ein Unternehmen) als auch ohne.

Wo sitzt das Unternehmen, welches sie bezahlt?

England.

Im Fall mehrerer Wohnsitze:

Wenn man sich aber doch nicht grenzüberschreitend melden kann(zumindest sagte man mir das) hat man doch nur einen Wohnsitz in Deutschland…?!

Wo spielt sich das Privatleben des StPfl ab?

England

Wo ist er in seiner Freizeit, wo sind seine sozialen Kontakte?

England und Deutschland

Wo lebt seine Familie, falls er eine hat?

Deutschland

Sonst noch was ? Oder mehr Details ? :smile:
Danke.
Kel :smile:

Hi !

nochmals der wichtigste Hinweis vorweg. Wo jemand seinen melderechtlichen/polizeilichen Wohnsitz hat, ist für das Steuerrecht irrelevant. Hier werden eigene Begriffsbestimmungen vorgenommen, die unter anderem nach den von Martin gestellten Fragen zu beurteilen sind.

Nach deinen Antworten scheinst du deinen „steuerlichen“ Wohnsitz in Großbritanien zu haben. Ich betrachte das der Einfacheit halber mal so, als wenn du am 1. Januar den Wohnsitz verlagerst. Für alles andere sollte wohl ein Steuerberater (sowohl ein deutscher als auch ein britischer) herangezogen werden (Schalgwort „zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht“).

Also verlagerst du ab dem 1. Januar deinen Wohnsitz nach GB, gilst du dort nach dem Besteuerungsrecht als unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. dein gesamtes Welteinkommen ist in GB einkommensteuerpflichtig. Die Möglichkeit, dich in D als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln, scheidet meiner Meinung nach durch die von dir gemachten Angaben aus.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritanien besteht zwar, dieses dürfte aber zumindest in der von mir favorisierten Fallkonstellation nicht relevant sein. Bei unterjährigen Wegzug allerdings schon.

Antwort zum Kindergeld:
Nach § 62 dt.Einkommensteuergesetz (EStG) erhält Kindergeld, wer in D einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Er erhält das Kindergeld nur für Kinder im Sinne des § 63 EStG. Da über deine Eltern bisher nichts explizit geschrieben war, gehe ich mal davon aus, dass sie in D wohnen. Sie sind damit grundsätzlich erstmal anspruchsberechtigt.

Nun zu der Frage, ob du ein Kind im Sinne des § 63 EStG bist:
Dort heist es:
"Als Kinder werden berücksichtigt

  1. Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 [EStG],…"

Dorthin gesprungen muss man z.B. das leibliche Kind seiner Eltern sein,…
Dann folgen in den weiteren Absätzen auch noch Unterscheidungen nach dem Alter:
bis 18 ist man stets und ständig ein Kind
zwischen 18 und 21 gilt man steuerlich noch als Kind, wenn man nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und gleichzeitig arbeitslos gemeldet ist.
dazu kommen bis zum 27 Lebensjahr:

  • wer für einen Beruf ausgebildet wird.

Danach dürftest du also grundsätzlich ein Kind sein. Oder bist du schon über 27?

Allerdings ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Wenn du zwischen 18 und 27 Jahren alt bist und „Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder die Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind“ von mehr als € 7.188 im Kalenderjahr beziehst, dann bist du doch wieder kein Kind.
Was als Einkünfte und Bezüge gilt steht im Hinweis 180e der Einkommensteuerrichtlinien. Das hier alles wiederzugeben wäre jetzt ein bischen lang. Aber bei konkreter Frage, kann diese ja gestellt werden.

BARUL76

2 „Gefällt mir“

Danke :smile:
Vielen Dank für die Hilfe. Ich musste bisher noch keine Einkommenssteuer zahlen, daher hab ich keine Ahnung von solchen Dingen. :smile:

Schönen Gruß und nochmal vielen, vielen Dank.
Kel

Hi,

da der Wohnort,egal, ob Erst- oder Zweitwohnsitz, völlig egal ist, sind die Einkünfte nur in GB zu versteuern.
Wenn du im Übergangsjahr keine deutschen Einkünfte hattest, trifft auch das zu.

Hattest du im Übergangsjahr allerdings Einkünfte in D, musst du einen Blick ins DBA mit GB werfen, und zwar hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Intern…

Als Faustformel gilt dann:
Die in D erzielten sind „normal“ in D zu versteuern, die im Übergangsjahr erzielten Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehaltund sind einzutragen auf der Anlage AUS auf der Rückseite. Für das Übergangsjahr muss dann dann auch noch eine „deutsche“ Steuererklärung abgegeben werden.