Steuern im Ausland

Der Mann ist 2011 verstorben sie waren 25 Jahre verhairatet. Er bezog seit 2001 Altersrente, sie ist jüger und hat nicht gearbeitet.
2006 ist das Ehepaar nach Paraguay umgezogen, komplett ohne Wohnsitz in Deutschland. Er hatte kein Vermögen, sie hat nichts geerbt.
Er hatte noch 3 Kinder aus erster Ehe aber keinen Kontakt seit 30 Jahre. 2 Söhne sind in Deutschland, einer in England.
Die Ehefrau lebt wieder seit 2011 in Deutschland und arbeitet hier.
Jetzt bekam sie vom Finanzamt Neubrandenburg eine Aufforderung, den Erbschein zu schicken, den es nicht gibt, weil nichts zu erben da war.
Die Frage, muss sie nun Tausende von Euro Steuern für ihren Mann nach bezahlen? Die Kinder werden, wenn sie davon hören, sicher das Erbe ablehnen, sie wissen aber vom Tod ihres Vaters. für die Ehefrau ist das ja nun wohl zu spät. Sie hat jetzt davon zum ersten Mal gehört und fällt aus allen Wolken. Sie hat nur eine kleine Witwenrente und verdient sehr wenig dazu. ich hoffe Sie können helfen. …

Hi,

Der Mann ist 2011 verstorben sie waren 25 Jahre verhairatet.
Er bezog seit 2001 Altersrente, sie ist jüger und hat nicht
gearbeitet.
2006 ist das Ehepaar nach Paraguay umgezogen, komplett ohne
Wohnsitz in Deutschland. Er hatte kein Vermögen, sie hat
nichts geerbt.
Er hatte noch 3 Kinder aus erster Ehe aber keinen Kontakt seit
30 Jahre. 2 Söhne sind in Deutschland, einer in England.
Die Ehefrau lebt wieder seit 2011 in Deutschland und arbeitet
hier.
Jetzt bekam sie vom Finanzamt Neubrandenburg eine
Aufforderung, den Erbschein zu schicken, den es nicht gibt,
weil nichts zu erben da war.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist für Rentner im Ausland zuständig. Das Ehepaar war ja im Ausland und der Mann hat Rente erhalten.

Wenn kein Erbschein da ist, dann sollte das dem Finanzamt so mitgeteilt werden.

Hilfreich ist, eine Steuererklärung für die angeforderten Jahre abzugeben und dabei einen Antrag nach § 1 Abs. 3 ESTG zu stellen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

/t/steuerpflicht-auf-rente-im-ausland/5934152

Die Frage, muss sie nun Tausende von Euro Steuern für ihren
Mann nach bezahlen?

Bei einem Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG kommt keine oder eine geringe Steuer bei Durchschnittsrentner raus.

Die Kinder werden, wenn sie davon hören,
sicher das Erbe ablehnen, sie wissen aber vom Tod ihres
Vaters. für die Ehefrau ist das ja nun wohl zu spät.

Eine Erbschaft kann man nur innerhalb einer Frist ausschlagen. Ich glaube das geht 6 Wochen. Also für alle Beteiligten sicher vorbei.

:Sie hat

jetzt davon zum ersten Mal gehört und fällt aus allen Wolken.
Sie hat nur eine kleine Witwenrente und verdient sehr wenig
dazu. ich hoffe Sie können helfen. …

Steuererklärungen müssen abgegeben werden, zur Überprüfung, ob Steuer anfällt.

Schöne Grüße
C.