Hallo zusammen,
wenn man in einem Jahr 9 Monate ein regelmäßiges und gleich hohes Gehalt in D bezogen hat und die anderen 3 Monate sein Gehalt im Nicht-EU-Ausland in einer dort gemeldeten Firma verdient hat (und für die 3 Monate in D abgemeldet und im Nicht-EU-Lang gemeldet war) und für die 3 Monate im Ausland dort auch Steuern etc. gezahlt hat, muss man dann in D auch Steuern für die 3 Monate auch Steuern zahlen (obwohl man nichts in D verdient hat bzw. gemeldet war)?
Vielen Dank im voraus!
Feivel
Hi,
wenn man in einem Jahr 9 Monate ein regelmäßiges und gleich
hohes Gehalt in D bezogen hat und die anderen 3 Monate sein
Gehalt im Nicht-EU-Ausland in einer dort gemeldeten Firma
verdient hat (und für die 3 Monate in D abgemeldet und im
Nicht-EU-Lang gemeldet war) und für die 3 Monate im Ausland
dort auch Steuern etc. gezahlt hat, muss man dann in D auch
Steuern für die 3 Monate auch Steuern zahlen (obwohl man
nichts in D verdient hat bzw. gemeldet war)?
Wenn Deutschland mit dem anderen Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen hat, wird der ausländische Lohn wie deutscher Lohn angesetzt und im Regelfall die ausländische Steuer angerechnet.
Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist das dort geregelt. Häufig wird der Arbeitslohn dann als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Die ausländische Steuer wird dann nicht angerechnet.
Schöne Grüße
C.