Steuern in der Schweiz : AUfenthalter <90d, U25

Hallo!

Ich bin 24 Jahre alt und approbierte Apothekerin. Ich arbeite gerade in Basel bei einer Firma weniger als 90 tage ( ~ 87 d) und lebe auch in diesem zeitraum in Basel.

Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland.

Was passiert mit meinem Lohn?
Muss ich diesen in Deutschland wieder versteuern oder krieg ich hier was zurück? ich bin leider wirklich ein Laie auf dem gebiet, weil ich erst das studieren beendet habe ujnd somit auch in deutschland kaum mit soetwas in kontakt gekommen bin. Hab hier auch schon verschiedenste kuriose geschichten gehört…

können sie mir helfen?

Wenn Sie entweder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 180 Tage/Jahr) in Deutschland haben, sind sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Besteuerung der ausländischen Einkünfte ist im jeweiligen DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) geregelt. Wie das DBA mit der Schweiz genau aussieht weiß ich nicht.
Grundsätzlich sind für ausländische Einkünfte 2 Szenarien denkbar:

  1. Die ausländischen Einkünfte müssen in Deutschland versteuert werden und die ausländische Steuer ist voll anrechenbar.
  2. Die ausländischen Einkünfte unterliegen nur dem Progressionsvorbehalt und die ausländische Steuer ist nur beschränkt anrechenbar.

Für eine genaue (und verbindliche) Auskunft sollten Sie Ihr zuständiges Finanzamt fragen.