Steuern in Rechnung ja oder nein?

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation:

Ein belgischer Unternehmer möchte eine Dienstleistung in Deutschland in Anspruch nehmen. ( Buchung von Personal,zeitlich begrenzt und findet ausschließlich in Deutschland statt)
Per Email erhält dieser nun seine Rechnung. (belgische Adresse)
Sein Firmensitz ist in Belgien.

Frage:
Was steht nun auf der Rechnung?

  • Nur der Nettobetrag?
  • Netto + 19% ?
  • Netto + Steuerpflicht liegt beim Leistungsempfänger?
  • Oder sogar irgendwas anderes?

1000 Dank im Voraus!

Dies ist eine Antwort vom Steuerberater: Vielleicht hilft es ja auch anderen:

wenn Sie eine eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführen, ist der Ort der Leistung am Sitzort des Empfängers. Mit anderen Worten: nach Ihrem Sachverhalt ist Empfänger Ihrer Leistung ein Unternehmer mit Ort in Belgien, daher ist Ort der Leistung in Belgien und daher ist Ihre Leistung in Deutschland nicht steuerbar = keine Umsatzsteuer. Ob Sie in Belgien UST-pflichtig sind, kann ich nicht beantworten.

Hi!

Also meiner Meinung nach liegt der Ort der sonstigen Leistung entsprechend Deiner Angaben gem. § 3a Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 Nr. 7 Umsatzsteuergesetz in Belgien. Demnach ist die sonstige Leistung (Gestellung von Personal) nicht in Deutschland, sondern in Belgien steuerbar und ggf. steuerpflichtig. Deutsche Umsatzsteuer dürfte also nicht ausgewiesen werden.

Zur Sicherheit aber bitte nochmal das Finanzamt kontaktieren und genau nachfragen! ;o)

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!

LG

Gracias

Identische Frage: Nur sitzt nun der Kunde in den USA.
Gibt es evtl. eine Liste oder ähnliches? Wo man das ggf. nachschlagen kann?
Sonst müsste man doch für jedes Land extra anfragen…*seufz*
hilfeeeee
Danke im Voraus.

Hallo,

erneute Frage: Selbe Situation nur sitzt der Unternehmer nun in den USA…bleibt alles gleich???..und…gilt das Prinzip in dem Fall dann nicht eh für alle Länder ausser logischerweise Deutschland???

I need help, please!

HALLO mARTINI dORO ); war in der Klinik und danach sofort in der AHB, daher erst jetzt meine Antwort.Alle Lieferungen und Leistungen die hier im Inland erbracht werden unterliegen der MwST. Wird bei Lieferung ins Ausland geliefert, keine Mwst; wird an einen Ausländer im Inland geliefert mit MwST, der Ausländerv erhält diese bei Ausfuhr an der Grenze zurück und muss ins lan in das er einführt Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Bei Gestellung von Personal, welches nur im Inland arbeitet mit MWSt 19 %. Lieber Gruß Jo1702

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Situation:

Ein belgischer Unternehmer möchte eine Dienstleistung in
Deutschland in Anspruch nehmen. ( Buchung von
Personal