Eine Oma hat eine kranke Tochter die ein Baby bekommen hat.
Aufgrund der Krankheit ist die Tochter nicht in der Lage das Kind aufzuziehen. Der Vater ist unbekannt. Die Oma und Ihr Lebensgefährte (neuer Ehemann) nehmen daher das Kind zu sich und sorgen voll umfänglich für den Enkel. Die Betreuung des Kindes erfolgt im Rahmen einer Volllacht der Mutter für die Oma in der alle Rechte aus dem Sorgerecht an die Oma übertragen werden. Unterhalt für das Kind kann die Tochter nicht zahlen, sie erhalten aber das Kindergeld.
Eine Pflegekosten-pauschale wird vom Finanzamt abgelehnt.
Welche Kosten können die Oma und ihr Ehepartner steuerlich geltend machen?