Steuern-Kurzerklärung zu ein paar Grundlagen bitte

Hallo,

erst einmal entschuldige ich mich dafür euch mit derartigen Banalitäten lästig zu fallen.
Dann bedanke ich mich bei denen, die trotzdem antworten.

Ich habe gerade eine kaufmännische Ausbildung hinter mir und in dieser das Thema Steuern angekratzt. Für meine Ausbildung hats gereicht, Lernkontrollen und Prüfung gut bestanden, fein.

Jetzt aber habe ich mich letztens mit jemandem unterhalten, dieser jemand hatte von Steuern null Ahnung und hat mich so ganz banale Sachen gefragt, die ich so überhaupt nicht beantworten konnte.
Schön gelernt und trotzdem keinen blassen Schimmer…
Das will ich so nicht stehen lassen, deswegen erhoffe ich mir von euch ein bisschen Nachhilfe.

  1. Die Steuererklärung wird zum 31.Mai für das vorherige Jahr fällig. Ausnahme: Beauftragt man einen Steuerberater, hat dieser Zeit bis September. Richtig?

  2. Hat man ein Gewerbe, kann man bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Was hat das genau für Auswirkungen? Z.B. der oft zitierte FirmenPC oder Firmenwagen.
    Angenommen es wurde ein PC angeschafft. Was jetzt?
    Wenn ich USt.pflichtige Umsätze mache, kann ich die Vorsteuer für diesen PC geltend machen, dass ist mir klar. Aber das kann doch nicht alles sein? Was oder wie ist also noch absetzbar?

  3. Auf der Lohnsteuerkarte sind die Kinderfreibeträge angegeben. Soweit ich weiß kann das Paar doch selbst wählen bei wem wie viele Kinderfreibeträge eingetragen sind?
    Jetzt ist mir erzählt worden, dass wenn ein Paar nicht verheiratet ist, beide pro Kind 0,5 eingetragen bekommen, dies auch nicht ändern können. Ein Alleinverdiener hätte also statt 2 nur zweimal 0,5 auf der Karte, nur weil dass Paar nicht verheiratet ist. Stimmt das?
    Wenn ja warum, wenn nein, wie sonst?

  4. Woraus genau errechnet sich die Entlohnung eines Steuerberaters?
    Ich meine, wie kann man für sich selbst errechnen ob es sich lohnt einen Steuerberater zu beauftragen? Mir geht es dabei nicht um komplizierte Steuerfragen wie z.B. bei selbstständige Erwerbstätigkeit sondern eher um das Ausnutzen der Frist bis zum September wenn z.B. Pendlerkosten absetzbar gewesen sind, aber die ESt.-Erklärung nicht gemacht worden ist, o.ä.

Das wars erst einmal. Im Voraus Dank für jede Antwort.
Abschließend bleibt mir noch zu sagen, dass ich irgendwie ganz froh bin, mit Steuern nicht gar zu viel zu tun zu haben, weder privat noch im Job. Ein wirklich spannendes Thema, aber nicht gerade das meine :smile:

Grüße

Fonz

  1. Die Steuererklärung wird zum 31.Mai für das vorherige Jahr
    fällig. Ausnahme: Beauftragt man einen Steuerberater, hat
    dieser Zeit bis September. Richtig?

Nein, bis 31.12.

  1. Hat man ein Gewerbe, kann man bestimmte Ausgaben von der
    Steuer absetzen.

Auch wenn man kein Gewerbe hat kann man das.

Was hat das genau für Auswirkungen?

Der Gewinn sinkt.

oft zitierte FirmenPC oder Firmenwagen.
Angenommen es wurde ein PC angeschafft. Was jetzt?

Dann kann der über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wenn ich USt.pflichtige Umsätze mache, kann ich die Vorsteuer
für diesen PC geltend machen, dass ist mir klar. Aber das kann
doch nicht alles sein? Was oder wie ist also noch absetzbar?

Die Abschreibung.

  1. Auf der Lohnsteuerkarte sind die Kinderfreibeträge
    angegeben. Soweit ich weiß kann das Paar doch selbst wählen
    bei wem wie viele Kinderfreibeträge eingetragen sind?

Nicht immer.

Jetzt ist mir erzählt worden, dass wenn ein Paar nicht
verheiratet ist, beide pro Kind 0,5 eingetragen bekommen, dies
auch nicht ändern können. Ein Alleinverdiener hätte also statt
2 nur zweimal 0,5 auf der Karte, nur weil dass Paar nicht
verheiratet ist. Stimmt das?

Ja, nur wenn der andere seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt kann der andere den vollen KFB beanspruchen.

  1. Woraus genau errechnet sich die Entlohnung eines
    Steuerberaters?

Nach der Steuerberatergebührenverordnung.

Ich meine, wie kann man für sich selbst errechnen ob es sich
lohnt einen Steuerberater zu beauftragen? Mir geht es dabei
nicht um komplizierte Steuerfragen wie z.B. bei selbstständige
Erwerbstätigkeit sondern eher um das Ausnutzen der Frist bis
zum September wenn z.B. Pendlerkosten absetzbar gewesen sind,
aber die ESt.-Erklärung nicht gemacht worden ist, o.ä.

Naja, die Frist ist ja nur eine Frist für die Pflichtveranlagung, bis dahin MÜSSEN die Erklärungen abgegeben sein, damit kein VZ festgesetzt wird. Bei Antragsveranlagungen hat man noch eeeewig länger Zeit die Erklärung abzugeben.

Ein wirklich spannendes Thema, aber nicht
gerade das meine :smile:

Dann solltest Du´s lieber lassen anderen Leuten Steuerfragen zu beantworten…

Hallo,

danke dir erst einmal für deine Antworten.

Ein wirklich spannendes Thema, aber nicht
gerade das meine :smile:

Dann solltest Du´s lieber lassen anderen Leuten Steuerfragen
zu beantworten…

Oh lieber Gott nein. Die armen Leute…
Aus einem Gespräch heraus entwickelten sich unter anderem untere Fragen, die ich alle mit „Keine Ahnung“ beantworten konnte.
Darum möchte ich jetzt ungefähr wissen wie da der Hase läuft.

Noch einmal zu 2.
Eine selbstständige Person schafft sich also einen FirmenPC an, Wert 500,00 €. Diese 500,00 € schmälern als Aufwand erst einmal den Gewinn, ergo weniger zu versteuern. Davon abgesehen kann die Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn der PC dazu dient Umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erbringen. Richtig soweit?

Wo habe ich aber durch die Abschreibung steuerliche Vorteile?
Ich kenne die Abschreibung bisher rein buchhalterisch, der Nutzwert einer Anlage sinkt und dementsprechend muss der Nutzwert angepasst werden, wodurch die Bilanzsumme sinkt. Ich weiß auch, dass die Bilanzsumme die Grundlage für die Besteuerung ist, bekomme die Verbindung aber gerade nicht hin.
Es geht doch nur entweder-oder, oder?
Entweder ich verbuche die 500,00 € als Aufwand, dann schmälern sie in jetzigem Geschäftsjahr meinen Gewinn, ODER ich schreibe ab, dann schmälern sie längerfristig aber niedriger meinen künftigen Gewinn.
Beides hieße ja, 500,00 € auszugeben und 1.000,00 € abzuschreiben.
Ein paar Worte die mich weiterbringen wären nett.

Naja, die Frist ist ja nur eine Frist für die
Pflichtveranlagung, bis dahin MÜSSEN die Erklärungen abgegeben
sein, damit kein VZ festgesetzt wird. Bei Antragsveranlagungen
hat man noch eeeewig länger Zeit die Erklärung abzugeben.

Verstehe ich jetzt ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Mir geht es darum, angenommen jemand kann z.B. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle geltend machen. Vergißt aber die Steuererklärung bis zum 31.Mai zu machen. Woher kann man jetzt errechnen ob es sich in diesem Fall lohnen würde, einen Steuerberater zwecks Fristverlängerung zu beauftragen. Wird die Steuernachzahlung von den Steuerberatungsgebühren aufgefressen bringt das ja keinem was - naja doch, dem Steuerberater.
Gibt es für solche Fälle dann doch eine Nachfrist? Oder was meinst du?

Nochmals Danke und viele Grüße,

Fonz

Hallo,

  1. Die Steuererklärung wird zum 31.Mai für das vorherige Jahr
    fällig. Ausnahme: Beauftragt man einen Steuerberater, hat
    dieser Zeit bis September. Richtig?

Nein, bis 31.12.

Und wieso erhält dann ein Steuerbürger jetzt schon eine Aufforderung die EStE für 2009 umgehend einzureichen, mit dem Hinweis, dass die gesetzliche Abgabefrist am 31.05.10 abgelaufen war?

Gruß
Pontius

Vielleicht weil dieser jemand keinen StB beauftragt hat oder dem FA nicht bekannt ist dass einer beauftragt wurde!

Noch einmal zu 2.
Eine selbstständige Person schafft sich also einen FirmenPC
an, Wert 500,00 €. Diese 500,00 € schmälern als Aufwand erst
einmal den Gewinn, ergo weniger zu versteuern. Davon abgesehen
kann die Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn der PC dazu
dient Umsatzsteuerpflichtige Leistungen zu erbringen. Richtig
soweit?

Wo habe ich aber durch die Abschreibung steuerliche Vorteile?
Ich kenne die Abschreibung bisher rein buchhalterisch, der
Nutzwert einer Anlage sinkt und dementsprechend muss der
Nutzwert angepasst werden, wodurch die Bilanzsumme sinkt. Ich
weiß auch, dass die Bilanzsumme die Grundlage für die
Besteuerung ist, bekomme die Verbindung aber gerade nicht hin.
Es geht doch nur entweder-oder, oder?
Entweder ich verbuche die 500,00 € als Aufwand, dann schmälern
sie in jetzigem Geschäftsjahr meinen Gewinn, ODER ich schreibe
ab, dann schmälern sie längerfristig aber niedriger meinen
künftigen Gewinn.
Beides hieße ja, 500,00 € auszugeben und 1.000,00 €
abzuschreiben.
Ein paar Worte die mich weiterbringen wären nett.

Die Anschaffungsksoten sind nicht gewinmindernd sondern nur die Abschreibung. Der PC wirkt sich verteilt über 3 Jahre gewinnmindernd aus.

Verstehe ich jetzt ehrlich gesagt überhaupt nicht.
Mir geht es darum, angenommen jemand kann z.B. Fahrtkosten zur
Arbeitsstelle geltend machen. Vergißt aber die Steuererklärung
bis zum 31.Mai zu machen. Woher kann man jetzt errechnen ob es
sich in diesem Fall lohnen würde, einen Steuerberater zwecks
Fristverlängerung zu beauftragen. Wird die Steuernachzahlung
von den Steuerberatungsgebühren aufgefressen bringt das ja
keinem was - naja doch, dem Steuerberater.
Gibt es für solche Fälle dann doch eine Nachfrist? Oder was
meinst du?

Jeder Steuerpflichtige kann slbst auch einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Mit entsprechender Begründung (Beinbruch/Hausbau/vorübergehende geistige Umnachtung) wird dem Abtrag in der Regel bis 30.09. zugestimmt. Ist aber Einzelfallabhängig.

Ob sich ein Steuerberater rechnet oder nicht ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und kann hier nicht beantwortet werden. Zum einen sind die gesamten (!) steuerlichen Daten erforderlich, dann ist aber noch eine weitere Unbekannte, nämlich was der Steuerberater berechnet.

Gruß

Jörg

Vielleicht weil dieser jemand keinen StB beauftragt hat oder
dem FA nicht bekannt ist dass einer beauftragt wurde!

Danke für die Klarstellung.

Hallo,

  1. Die Steuererklärung wird zum 31.Mai für das vorherige Jahr
    fällig. Ausnahme: Beauftragt man einen Steuerberater, hat
    dieser Zeit bis September. Richtig?

Weitere Ausnahme: man ist nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Dann hat man 4 Jahre Zeit …
Auch kann man selbst einen Antrag auf Fristverlängerung schreiben und ich glaube nicht dass ein FA darauf pocht bis 31.5. die Erklärung im Kasten zu haben, sind doch genügend Erklärungen schon da die erst mal abgearbeitet werden müssen. Und je länger eine Erklärung liegt umso höher ist bei der Statistik die Durchlaufzeit und auch wieder nicht gut fürs Geschäft. :smile: Sprich: einer Fv wird in der Regel stattgegeben. Ach ja: möchte man eine Bestätigung - entweder gleich anrufen oder Tel-Nr oder Mail-Addy angeben; Briefe werden da nicht geschrieben.

  1. Woraus genau errechnet sich die Entlohnung eines
    Steuerberaters?
    Ich meine, wie kann man für sich selbst errechnen ob es sich
    lohnt einen Steuerberater zu beauftragen? Mir geht es dabei
    nicht um komplizierte Steuerfragen wie z.B. bei selbstständige
    Erwerbstätigkeit sondern eher um das Ausnutzen der Frist bis
    zum September wenn z.B. Pendlerkosten absetzbar gewesen sind,
    aber die ESt.-Erklärung nicht gemacht worden ist, o.ä.

Das musste den Berater (oder Hilfeverein [die sind fast immer günstiger]) fragen. Hängt ja von deinen Einkünften ab und so. Und nur wegen der Fv nen Berater nehmen … das wäre einfach nur teuer.

LG