Hi,
Ein Student lebt und studiert in Deutschland.
Für Studenten gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Bürgern.
Während eines Semesters macht ein halbes Jahr
Auslandspraktikum bei einem Unternehmen in UK, zieht für diese
Zeit nach England
dort steuerpflichtig, während dieser Zeit ist dieser Lohn in Deutschland als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt zu behandeln. Dies hat keine Auswirkung, da lt Sachverhalt keine inländischen weiteren Einkünfte vorliegen. Bedenken sollte man aber, dass die Einkommensteuer immer für volle Jahre festgesetzt wird und deshalb inländische Einkünfte vorhanden sind für die Jahre nach dem Einsatz in Großbritannien (Erklärung im folgenden).
und zieht danach wieder zurück nach
Deutschland.
Er setzt nun sein Studium in Deutschland fort, aber auch seine
Beschäftigung in England (Home-Office)
Ansässigkeitsstaat im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien ist Deutschland, da hier ein Wohnsitz besteht.
Die Tätigkeit wird im Ansässigkeitsstaat Deutschland ausgeübt, so dass das Besteuerungsrecht für diese Tätigkeit Deutschland hat. Der Student muss sich beim deutschen Finanzamt melden, den Sachverhalt schildern und Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen lassen.
und bezahlt Steuern in
England.
Großbritannien hat für diesen Lohn kein Besteuerungsrecht. Der Arbeitgeber sollte darauf hingewiesen werden und die britische Steuerbehörde sollte auch informiert werden. Ob man die Steuer dort zurück bekommt, weiss ich nicht. Auf jeden Fall ist sie in Deutschland nicht anrechenbar, da das Besteuerungsrecht allein der deutsche Staat hat.
Diese Form des Beschäftigungsverhältnisses könnte
durchaus über mehrere Jahre andauern.
Ein Grund mehr, dass das richtig gestellt werden sollte.
Wie geht er mit dieser Situation um und welche
Steuererklärungen muß dieser Student tätigen um seine
„Schäfchen“ ins trockene zu bekommen?
Einkommensteuererklärung
Schöne Grüße
C.