Steuern Mieteinnahmen

Hallo erst mal:smile:

ich habe durch Zufall diese Seite gefunden und hoffe, Ihr könnt mir meine Frage beantworten.

Mister x besitzt ein 3 Familien Haus. Bisher sind davon 2 Wohnungen bewohnt. Eine von Mister x und eine von seinen Eltern.
Seine Eltern wohnen mietfrei, da Sie ihm das Haus vor ca. 15 Jahren geschenkt haben. Daher hat er dies bisher bei der Steuererklärung noch nie berücksichtigt; auch keine Kosten! Das Haus ist Schuldenfrei :smile:)
Die dritte Wohnung war bisher ungenutzt. Nun möchte Mister x sie jedoch vermieten.
Daher meine Frage, wie stellt sich dies steuerrechtlich dar.
Ich gehe davon aus, dass Mister x die Mieteinnahmen versteueren muss und anteilmäßig die Kosten für das Haus (Instandhaltung) von den Mieteinnahmen absetzen kann. Stimmt das?
Die Verteilung sieht so aus, dass das Haus eine Wohfläche von ca. 200 qm hat und die zu vermietende Wohnung 38 qm hat. Ich gehe daher davon aus, dass Mister x 38/200 von den Kosten bei den Mieteinnahmen absetzen kann.
Liege ich da richtig?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß
Kloppi0202

Die Verteilung sieht so aus, dass das Haus eine Wohfläche von
ca. 200 qm hat und die zu vermietende Wohnung 38 qm hat. Ich
gehe daher davon aus, dass Mister x 38/200 von den Kosten bei
den Mieteinnahmen absetzen kann.
Liege ich da richtig?

Im Großen und Ganzen Ja. Grundsätzlich kann von den Ausgaben, welche das ganze Objekt betreffen (z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc.) der Anteil entsprechend der vermieteten Fläche als Werbungskosten angesetzt werden.
Kosten, welche lediglich die vermietete Wohnung betreffen (z.B. Renovierungskosten) können in voller Höhe angesetzt werden (im Jahr der Bezahlung oder anteilig im Jahr der Bezahlung und den folgenden fünf Jahren, sofern keine Herstellungskosten vorliegen).
Da das Gebäude unentgeltlich erworben wurde, sind nach § 11d EStDV die Anschaffungs/Herstellungskosten des Rechtsvorgängers, also der Eltern, maßgeblich. In diesem Zusammenhang wäre interessant, ob die Eltern das Objekt bereits einmal vermietet hatten, und in diesem Zusammenhang steuerliche AfA geltend gemacht haben (in dieser Höhe wäre eine AfA-Geltendmachung durch Herrn X nicht zulässig)?

Gruß