Steuern nach 6 Jahren Untätigkeit noch zahlen?

Hallo,

ich habe 2004 auf den Einkommenssteuerbescheid von 2002 Einspruch eingelegt und die letzte Anwort bekommen, dass die Zahlung (welche ich leisten muss) vorrübergehend ausgesetzt ist.
Dann habe ich bis Dez. 2009 nichts mehr vom Finanzamt gehört. Nun hatte mich das FA mehrfach aufgefordert den Einspruch zurückzunehmen und gestern den Einspruch abgelehnt.
Muss ich nach 6 Jahren Untätigkeit vom FA noch zahlen oder kann man da was machen?

Untätigkeit ist keine Straftat und Konsequenzen aus selbiger, wenn sie noch nicht verjährt sind, können sehr unangenehm sein. Ob Verjährung eingetreten ist kann ich mit letzter Sicherheit nicht sagen, glaube es aber nicht. Einfach nachfragen, wo das steht im Gesetzestext.

Untätigkeit ist keine Straftat und Konsequenzen aus selbiger,
wenn sie noch nicht verjährt sind, können sehr unangenehm
sein. Ob Verjährung eingetreten ist kann ich mit letzter
Sicherheit nicht sagen, glaube es aber nicht. Einfach
nachfragen, wo das steht im Gesetzestext.

Nicht ich war untätig!
Das FA hat 6 Jahre nicht reagiert …

schon kapiert, bleibe dabei, dass Nachfragen nichts kostet,nerven auch nicht :wink:

Hallo,
es ist ratsam, daß Sie das Geld bezahlen. Sie bekommen sonst nie Ruhe und das schleppt sich weiter - schlimmstenfalls kommen noch Zinsen drauf. Da werden Sie nichts machen können.
Viele Grüße
Ulrike Buser

Hallo,
darauf kann ich ehrlich gesagt keine gescheite Antwort geben, denn ich bin zwar beim Bundesfinanzministerium beamtet, aber ich bin im Bereich ZOLL tätig. Als Zollbeamtin im Abfertigungsdienst und stelle VISA etc. aus.
Wollte nur Bescheid geben, dass ich diese Frage nicht beantworten kann.

LG
Susanne

hallo,

leider kann ich da nicht weiter helfen, tut mir leid.

schönen Abend noch.