wie ist das eigentlich, wenn bei einem Ehepaar nur einer aus der Kriche austritt bezüglich der Einkommenssteuererklärung. Wenn diese zusammen veranlagt sind wie wird die Kirchenssteuer berechnet?
Auf das Gehalt /2500 Euro Brutto) zahlt die Ehefrau Kirchensteuer, der Ehemann (5200 Euro Brutto) hingegen nicht. Wir wird dann am Ende des Jahres die Kirchensteuer berechnet? Bringt es steuerlich vielleicht gar nicht so viel, wenn nur einer austritt?
ich denke pauschal lässt sich das nicht sagen, aber ein Austritt nur eines Lebenspartner kann sogar höhere Kosten verursachen - wenn ich es richtig verstehen. Steht in diesem Artikel unter „Warum msus der Ehepartner nach Austritt…“
Wenn von zwei Eheleuten einer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt dieser keine Kirchensteuer, der andere selbstverständlich schon. Wenn einer von zwei Ehegatten im Sportverein ist und der andere nicht, wird der eine ja auch nicht vom Beitrag befreit, weil der andere keinen zahlt.
Das Kirchgeld wird festgesetzt, um bei glaubensverschiedenen Ehen, bei denen der „Verdiener“ nicht in der Kirche ist, den Anteil von dessen Einkommen abzubilden, mit dem er den „Nichtverdiener“ versorgt.
OK, dass bedeutet also, dass der Ehemann je nach Verdienst ein Kirchgeld zahlen muss, da es sich um eine Glaubensverschiedene Ehe handelt. Die Frau bleibt evangelisch, der Mann tritt aus.
zu versteuerndes Einkommen = 62400 Ehemann + 30 000 Ehefrau = 92400 = 696 Euro im Jahr.
Da lohnt sich, rein steuerlich betrachtet, der Austritt eigentlich nicht.