Steuern nach Austritt Kirche

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich, wenn bei einem Ehepaar nur einer aus der Kriche austritt bezüglich der Einkommenssteuererklärung. Wenn diese zusammen veranlagt sind wie wird die Kirchenssteuer berechnet?

Auf das Gehalt /2500 Euro Brutto) zahlt die Ehefrau Kirchensteuer, der Ehemann (5200 Euro Brutto) hingegen nicht. Wir wird dann am Ende des Jahres die Kirchensteuer berechnet? Bringt es steuerlich vielleicht gar nicht so viel, wenn nur einer austritt?

Herzlichen Dank.

Konni

Guten Tag Konni,

ich denke pauschal lässt sich das nicht sagen, aber ein Austritt nur eines Lebenspartner kann sogar höhere Kosten verursachen - wenn ich es richtig verstehen. Steht in diesem Artikel unter „Warum msus der Ehepartner nach Austritt…“

https://www.arzt-wirtschaft.de/finanzen/steuern/kirchensteuer-wer-nach-dem-kirchenaustritt-trotzdem-noch-zahlen-muss/

Es hängt anscheinende vom Bundesland ab und auch, ob ihr Kinder habt. Aber leider ist dies nur Spekulation, ich bin kein Steuerexperte.

Migi

Was??? Nach dem Austritt zahle ich keine Kirchensteuer und habe aber dennoch höhere Abgaben wegen des Kirchengeldes?

Zu deiner Frage: Bundesland ist Baden-Württemberg, Kinder sind es 2, 14 und 16 Jahre alt.

Tja, so schnell kann man zu Märtyrer werden. In der Ewigkeit wird sich das sicher auszahlen.
Frag doch mal @Aprilfisch!

Nö.

Wenn von zwei Eheleuten einer aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt dieser keine Kirchensteuer, der andere selbstverständlich schon. Wenn einer von zwei Ehegatten im Sportverein ist und der andere nicht, wird der eine ja auch nicht vom Beitrag befreit, weil der andere keinen zahlt.

Das Kirchgeld wird festgesetzt, um bei glaubensverschiedenen Ehen, bei denen der „Verdiener“ nicht in der Kirche ist, den Anteil von dessen Einkommen abzubilden, mit dem er den „Nichtverdiener“ versorgt.

Die Höhe es Ev Kirchgelds kannst Du hier sehen:

Wegen rk Kirchgeld schaust Du bitte ggf. selber. Mit dem richtigen Begriff Kirchgeld (nicht Kirchengeld) ist das leicht zu finden.

Schöne Grüße

MM

OK, dass bedeutet also, dass der Ehemann je nach Verdienst ein Kirchgeld zahlen muss, da es sich um eine Glaubensverschiedene Ehe handelt. Die Frau bleibt evangelisch, der Mann tritt aus.

zu versteuerndes Einkommen = 62400 Ehemann + 30 000 Ehefrau = 92400 = 696 Euro im Jahr.

Da lohnt sich, rein steuerlich betrachtet, der Austritt eigentlich nicht.

Servus,

die mit Lohnsteuereinbehalt bei der Gattin bereits gezahlte Kirchensteuer wird auf das besondere Kirchgeld angerechnet.

Schöne Grüße

MM