Steuern nach Heirat wenn ein Partner Grenzgänger

Hallo zusammen,

stellen wir uns mal ganz hypothetisch vor:

Ein Mann und eine Frau wohnen in DE. Er arbeitet auch hier. Sie arbeitet in NL und versteuert entsprechend auch dort. Die beiden überlegen zu heiraten. Aber wie läuft das dann mit den deutschen Steuerklassen für ihn und der Einkommensteuererklärung?

Sie verdient in NL Brutto ca 500 Euro weniger als er, bekommt aber Kilometergeld und zahlt die (deutlich günstigeren) NL-Steuern, so daß beide bei ca 1600 Euro netto liegen, jetzt mit der DE-Steuerklasse I.

Wenn er jetzt dann in DE Steuerklasse 3 nehmen würde, wie würde dann ihr Einkommen berechnet? Muss sie dann am Ende des Jahres die DE-Steuern nachbezahlen?

Über eine Antwort auf diese sehr abstrakte Frage wäre ich sehr dankbar :smile:

LG

Lea

Hi,

Ein Mann und eine Frau wohnen in DE. Er arbeitet auch hier.
Sie arbeitet in NL und versteuert entsprechend auch dort. Die
beiden überlegen zu heiraten.

Ab dem Jahr der Eheschließung, Zusammenveranlagung möglich, § 26 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

Aber wie läuft das dann mit den
deutschen Steuerklassen für ihn

Steuerklasse 3 für ihn

und der
Einkommensteuererklärung?

Der Arbeitslohn für die Tätigkeit in den Niederlanden wird in Deutschland als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt. Er ist weiterhin in den Niederlanden zu versteuern.
siehe Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Niederlande

Es wären eventuell Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten, um eine Nachzahlung bei der Jahreserklärung zu vermeiden.

Schöne Grüße
C.

Hmm so richtig verstanden habe ich die Antwort jetzt nicht.

Wenn man einen Internte Brutto-Netto Rechner eingibt und die Steuerklasse I und III jeweils zugrunde legt kommen da ca 250 Euro Unterschied bei raus.

Meine Hauptfrage ist: ändert sich das Haushaltsbrutto nach Heirat tatsächlich so eklatant oder wird dieser Unterschied an anderer Stelle wieder aufgefressen?

Hi,

Wenn man einen Internte Brutto-Netto Rechner eingibt

so ein Rechner kann so einen Spezialfall nicht rechnen

und die
Steuerklasse I und III jeweils zugrunde legt kommen da ca 250
Euro Unterschied bei raus.

Steuerklasse I ist für Ledige

Steuerklasse III ist für Verheiratete und geht davon aus, dass der andere Ehegatte keinen Arbeitslohn hat. Alle Freibeträge sind für 2 Personen berücksichtigt. Sowas kann niemals einen Progressionsvorbehalt berücksichtigen. Deshalb muss das genau durchgerechnet werden und führt zur Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen. Einfach weil Steuerklasse III dann zu wenig Lohnsteuer einbehält.

Selbst ausrechnen kann man es mit der „Steuersparerklärung“ vom der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. Das Programm kostet, wobei es im Regelfall bei Amazon billiger ist als beim Verlag.

Schöne Grüße
C.

ah ok alles klar vielen dank cirwalda!