Steuern Nach Wohnungskauf

Hallo was muss ich den an Steurn bezahlen wenn ich für 85tsd euro eine wohnung kaufe.

4,5 % gehen an den Staat:

1% Eintragungsgebühr ins Grundbuch
3,5% Grunderwerbssteuer

=3825 Euro.

+eventuell Maklergebühren, dann kommt noch der Kaufvertrag der ist mittlerweile Verhandlungssache,diverse Beglaubigungen etc.

aber die 3825 Euro plus Kaufvertrag da kann niemand drumherum.

Servus,

kleiner Hinweis: Wenn man weitere Einzelheiten suchen will, ist es wichtig zu wissen, dass in der Grunderwerbsteuer insgesamt ein s drin ist.

Obwohl die Grundsteuer an die Gemeinde geht, täte ich die schon auch berücksichtigen. Schließlich zahlt man die, solang man das Grundstück hat…

Schöne Grüße

MM

Obwohl die Grundsteuer an die Gemeinde geht, täte ich die
schon auch berücksichtigen. Schließlich zahlt man die, solang
man das Grundstück hat…

Schöne Grüße
MM

Die Grundsteuer ist eine vierteljährliche laufende Ausgabe und hat nichts mit dem Kauf zu tun!

Lieber Brian,

wenn Du mir freundlicherweise gestattest, dieses:

und hat nichts mit dem Kauf zu tun!

in zweierlei Hinsicht zu relativieren:

(1) hat die Grundsteuer insofern schon etwas mit dem Kauf zu tun, als sie u.a. durch diesen ausgelöst wird. Erbfall und Schenkung können sie natürlich auch auslösen, aber Grund und Boden selbst herstellen klappt allein schon deswegen nicht, weil Grund und Boden seiner Natur nach ein nicht vermehrbares Wirtschaftsgut ist. So dass man den Kauf doch immerhin als nicht ganz unwesentliches Motiv für das dann dauerhaft folgende Bezahlen dieser „Ausgabe“ betrachten darf, wie mir dünkt.

(2) lautete die Frage:

Hallo was muss ich denn an Steurn bezahlen wenn ich für 85tsd euro ::eine wohnung kaufe?

und es wäre, da wirst Du mir eventuell mit oder auch ohne Ausrufezeichen beipflichten können, doch ein wenig ungewöhnlich, wenn jemand in D eine Wohnung kaufte und hinterher keine Grundsteuer zahlen müsste?

In diesem Sinne - erst denken, dann schreiben

empfiehlt

MM

Was soll der Mist? Warum machen Sie mich so blöde an?
Nee, ich gestatte nicht freundlicherweise! (mit Ausrufezeichen)

Der Fragesteller wollte wissen, welche Steuern er beim Kauf bezahlen muss. Und das sind definitiv nicht die Grundsteuern! Wenn’s nach Ihnen geht muss man die Schornsteinfegergebühren, Müllgebühren, Kanalgebühren, und, und, und, dazuzählen. Darum ging es aber nicht!

Ach ja, wenn Sie irgendwelche Rechtschreibfehler bei mir finden, wie bei einem User weiter oben (völlig egal ob nun Grunderwerbssteuer oder Grunderwerbsteuer, jeder weiß worum es geht)…
Können Sie behalten!

Mann oh Mann…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

Wenn’s nach Ihnen geht muss man die Schornsteinfegergebühren,
Müllgebühren, Kanalgebühren, und, und, und, dazuzählen.

Sind alles keine Steuern. Vielleicht magst Du Dich mal mit dem Begriff beschäftigen? Nach Steuern war gefragt, und zwar nach denen, die man zahlen muss, wenn man eine Wohnung kauft. Gegenprobe: Wenn Du mir einen Steuerpflichtigen zeigen kannst, der keinen Grundbesitz hat, und plötzlich zur Grundsteuer veranlagt wird, auch wenn er keine Wohnung (oder anderen Grundbesitz) kauft, werde ich bekennen, dass meine Antwort falsch war. Allein, ein Argument vermag ich in Deinen Äußerungen nicht zu erkennen.

Darum
ging es aber nicht!

Genau darum gings, zumindest war das Gegenstand der formulierten Frage. Und Du, mein lieber Freund, hast mich von links hinten angepisst, und das hab ich halt nicht so gern. Und deswegen hab ich mir erlaubt, - freilich etwas weniger nassforsch und etwas wohlerzogener - zurückzupissen.

Und damit ist diese Frage erledigt, alles zur Sache ist gesagt.

Ein angenehmes Leben weiterhin wünscht - mit oder ohne Kindersstube -

MM

Also erstmal, ich bin nicht Ihr Freund!
Und dann:

Servus,

Wenn’s nach Ihnen geht muss man die Schornsteinfegergebühren,
Müllgebühren, Kanalgebühren, und, und, und, dazuzählen.

Sind alles keine Steuern.

Richtig, da sind wir uns ja einig. Das sind regelmäßige Abgaben. Genauso sind die Grundsteuern regelmäßige Abgaben, die an die Gemeinde abzuführen sind. Nochmal: Das sind aber keine Steuern, die mit dem Kauf ansich zu tun haben!

Vielleicht magst Du Dich mal mit dem
Begriff beschäftigen? Nach Steuern war gefragt, und zwar nach
denen, die man zahlen muss, wenn man eine Wohnung kauft.
Gegenprobe: Wenn Du mir einen Steuerpflichtigen zeigen kannst,
der keinen Grundbesitz hat, und plötzlich zur Grundsteuer
veranlagt wird, auch wenn er keine Wohnung (oder anderen
Grundbesitz) kauft, werde ich bekennen, dass meine Antwort
falsch war.

Herrlich. Da kann ich dagegenhalten.
Auch jeder, der eine Wohnung mietet, zahlt in seinen Nebenkosten Grundsteuern. Es sei denn, er hat einen netten Vermieter.

Allein, ein Argument vermag ich in Deinen
Äußerungen nicht zu erkennen.

Echt raurig, wenn Sie das nicht erkennen können, aber sie müssen ja auch nicht.
…obwohl, als Steuerfuzzi schon…

Darum
ging es aber nicht!

Genau darum gings, zumindest war das Gegenstand der
formulierten Frage. Und Du, mein lieber Freund, hast mich von
links hinten angepisst, und das hab ich halt nicht so gern.
Und deswegen hab ich mir erlaubt, - freilich etwas weniger
nassforsch und etwas wohlerzogener - zurückzupissen.

Ich zitiere nochmal meine Atwort von oben:

Die Grundsteuer ist eine vierteljährliche laufende Ausgabe und hat nichts mit dem Kauf zu tun!

Mit dieser Aussage habe ich Sie „von links hinten, unerzogen angepisst“? Oh jeeee! Sie tun mir leid. Wenn Sie sich davon in Ihrer „Experten“-Ehre verletzt fühlen, kaufen Sie sich 'nen Kauknochen und beißen fest drauf!