Wenn man seine Unterhaltszahlungen als Sonderausgabe geltend macht, erhält man bei dre letzten gemeinsamen Steuererklärung eine relativ große Menge vom FinAmt zurück. Die zu zahlenden Steuern der Unterhaltsempfängerin müsste der unterhalter nat. übernehmen.
Wie kann man nun selbst berechnen, ob die Steuern oder die vom FinAmt zu erwartende Zahlung größer ist?
(Unterhaltsempf. arbeitet nicht, erhält ca 13000Euro/Jahr vom Unterhalter)
XXaver
1.) muss es sich um den geschiedenen ehegatten handeln (sonst außergewöhnliche belastungen prüfen)
2.) muss die unterzeichnete anlage u vorliegen
3.) kann die frage nicht abschließend beanwortet werden, weil einlassungen zu möglichen lohnersatzleistungen fehlen, die sich im rahmen des progressionsvorbehaltes auf den steuersatz auswirken
4.) www.bmf.de enthält, wie viele andere seiten auch, entsprechende programme zu berechnung
5.) nicht die steuern sind im übrigen durch den empfänger zu versteuern, sondern vielmehr die unterhaltsleistung (sonstige einkünfte)
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Danke für die sehr ausführliche Antwort!
Habe allerdings unter der angegebenen URL nur eine Machinen-Firma gefunden. Hat sich die Aresse vielleicht geändert?
XXaver
sorry, mein fehler. die seite heißt natürlich bundesfinanzministerim.de (selbst meine abkürzung war noch falsch… SORYY). versuch dein glück einfach unter www.abgabenrechner.de.