Hallo Nadine,
ob Kosten unter dem Titel „Doppelte Haushaltsführung“ absetzbar sind, hängt im Grunde davon ab, ob ein Familienwohsitz im stl. Sinne vorliegt. Dies ist im Detail in den Lohnsteuerrichtlinien (zu finden unter: https://findok.bmf.gv.at/findok/showGesPDFakt.do;jse… ) unter Randziffer 343 bzw. 343a ("Auch ein allein stehender Stpfl. ohne Kind kann einen „Familienwohnsitz“ haben…) beschrieben.
Meiner Erfahrung nach wird bei alleinstehenden Steuerpflichtigen ohne Kind nur in besonderen Umständen eine Beibehaltung des „Familienwohnsitzes“ anerkannt (zB Pflege von Angehörigen, zweite berufliche Tätigkeit,…), weil idR eine Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort zumutbar sein wird.
Welche Kosten absetzbar sind, ist auch in den Lohnsteuerrichtlinien zu finden (vgl. die nach den oa Randziffern folgenden (bis inkl. 352))
lg
Gernot