Servus,
es handelt sich um eine sonstige Leistung, die für einen Unternehmer ausgeführt wird. Ort der Leistung ist dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.
Der Umsatz ist nicht steuerbar in Deutschland.
Der Leistungsempfänger schuldet die österreichische Umsatzsteuer.
Folge: Fakturiert wird ohne USt, „netto“. Und es darf auf der Rechnung nicht „steuerfrei“ draufstehen, ist es nämlich nicht.
Bei der Einkommensteuer hat das Besteuerungsrecht für die Einkünfte der deutsche Staat, mit dem Österreichischen Fiskus hat der Texter nichts zu tun.
Der Texter braucht die USt-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers, und er muss außer den USt-Voranmeldungen und der USt-Erklärung in D auch eine „Zusammenfassende Meldung“ der in anderen Staaten des Gemeinschaftsgebietes steuerbaren Umsätze ans Bundeszentralamt für Steuern abgeben (geht genauso online wie die USt-VA und die USt-Erklärung).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder