Steuern - Pendlerpauschale bei Nachtschichten

Hallo !
Folgende Frage brennt mir unter den Nägeln:
Wenn jemand Nachtschichten macht und z.B. 20 Uhr beginnt und um 06 Uhr am nächsten Tag aufhört, dürften nach meiner Definition für Arbeitstag sowohl die Hinfahrt als auch die Rückfahrt im Rahmen der Steuererklärung als Fahrten zur Arbeitsstätte angegeben werden können.
Adäquat z.B. bei 2 Nachtschichten hintereinander 3 Fahrten.

Liege ich mit der Aussage richtig ?!

Schönen Dank schonmal für die Antwort(en).

lionking6678

Natürlich nicht.

Moinsen,
für die Pendlerpauschale gilt: Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt die einfache Strecke. Also nur Hin und nicht auch Zurück. Und das für jeden Tag an dem man die Arbeisstätte zum malochen aufgesucht hat.
Schöne Grüße
e