Steuern,Reisekosten

Hallo,
Muss der Arbeitgeber die 24 € pro 24 STD Abwesenheit (Montage)zahlen oder ist das freiwillig ?

Danke für eine Antwort
Gruss Metti

Hallo,

der Arbeitgeber muss nicht 24 € für pauschale Mehraufwendungen zahlen. Bis 24 € ist Steuerfrei.
Die Differenz kannst du bei der Steuererklärung geltend machen.

Hallo Metti,

die 24 Euro sind ja nur der steuerliche Ansatz, der als Vergütung für mind. 24 stündige Abwesenheit vom Finanzamt erstattet wird.
Dagegen werden evtl. Erstattungen des Arbeitgebers gestellt und verrechnet.
Ich weiss nur, dass der Arbeitgeber nur die Aufwendungen erstatten muss, die Du für die Firma tatsächlich hattest.

Wenn die Tätigkeit auswärts ausgeübt wird und während der Zeit keine Bewirtung stattfindet (z.b. kostenslose Mahlzeiten - Mittag, Frühstück oder Abendessen), dann hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf die Erstattung von der Tagespauschale (bei der Abwesenheit mind 24 Std. - in höhe von 24 Euro, ab 14 bis 24 - 12 euro und ab 8 bis 14 - 6 euro, bis 8 Stunden - keine Erstattung).

Guten Tag Metti0170,

das hängt davon ab, was zum Thema Reisekostenvergütung in Ihrem Arbeitsvertrag steht bzw in dem Tarifvertrag, an den Ihr Arbeitsvertrag angelehnt ist. Für Details rate ich Ihnen dort nachzulesen oder Ihren Arbeitgeber - bzw dessen Personalabteilung - zu fragen oder Ihre Gewerkschaft zu fragen.

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling

Hallo Metti,

Aus deiner Frage entnehme ich dass du die sogenannte Verpflegungskosten meinst.
Diese betragen in Deutschland für 24 Stunden 24 Euro,bei 14-24 Stunden 12 Euro, bei 8-14 Stunden 6 Euro.Unter 8 Stunden gibt es keinen Pauschbetrag.
Maßgebend für die Höhe der Verplegungspauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit am einzelnen Kalendertag und zwar von der Wohnung als auch von deiner regelmäßigen Arbeitsstätte.
Wenn du also morgens erst in die Firma fährst und von dort auf Montage zählt die Zeit erst ab da.
Die Verpflegungspauschbeträge sind als Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzbar. Deswegen lass dir an jedem Jahresende von deinem Lohnbüro eine Bescheinigung über die Anzahl der Tage geben, am besten mit Stempel und zwei Unterschriften(wir leben ja in Deutschland).
Für mehrtätgige Auswärtstätigkeit wird auch nicht der volle Satz anerkannt, hier zählt der Zeitpunkt der Abfahrt und der Rückkehr
Deine Firma muss dir diese nicht bezahlen, es sei denn es gibt eine Betriebsvereinbarung.
Erstattet dir dein Arbeitgeber die Verplegungspauschale steuerfrei, werden diese vom FA gekürzt.

Gruß

Energieass

ist freiwillig

der an kann sich dies aber auch mit entsprechender Aufstellung vom finanzamt holen

24 €, das ist nur der steuerfreie Betrag bei 24 Stunden Abwesenheit- im entsprechenden Reisekostengesetz steht wie hoch das Tagegeld ist

Hallo,
Muss der Arbeitgeber die 24 € pro 24 STD Abwesenheit
(Montage)zahlen oder ist das freiwillig ?

Danke für eine Antwort
Gruss Metti

Hallo Metti!

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet die Verpflegungsmehraufwendungen zu zahlen. Es könnte aber tariflich geregelt sein. Wenn er sie aber zahlt sind sie Steuer- und Sozialversicherungsfrei.

Ich hoffe ich hab dir mit der Antwort geholfen.

Gruss

Hallo Metti,

vielen Dank für Deine Anfrage, die ich leider erst heute beantworten kann. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Spesen zu bezahlen.
Allerdings kann der Arbeitnehmer den Spesenausfall steuerlich geltend machen (Spesen - Arbeitgebererstattung = BMG (Bemessungsgrundlage)

Schöne Grüße
Lambert

Hallo,
muss er nicht, sollte er die Pauschale nicht zahlen, kann man sie aber selber in der Einkommensteuer geltend machen.

MfG

Salve,

wenn der Tarifvertrag dazu nichts geregelt hat, dann ist die Leistung des AGebers freiwillig. Der AN kann seine Reisekosten bei der Steuer im Rahmen der gesetzlichen Sätze absetzen.

Schade

Hallo Metti,

tut mir leid, es gab Probleme mit dem PC, deshalb die Antwort erst heute.

Der AN hat in der Regel aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Reisekostenrichtlinien oder Einzelarbeitsvereinbarungen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zahlung (vielfach auch als Auslösungen, Spesen etc. bezeichnet). Es handelt sich dabei um arbeitsrechtliche, nicht um steuerrechtliche Begriffe.
Wieviel und in welchen Fällen der AG welche Beträge zu zahlen hat, bestimmt sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ob diese Beträge dann steuerfrei sind, bestimmt sich nach den steuerrechtlichen Bestimmungen.

Schauen Sie also bitte nach, welche Vereinbarungen in den entsprechenden Ordnungen/Verträgen explizit dargelegt sind.(Quelle: Popp, Reisekostenrecht 2011).
Gibt es eine Richtlinie, in der alles erläutert wird ?
Werden Ihre Reisen vorab genehmigt ?

Das Reisekosten-Recht ist eine Kann-Regelung. Das heißt aber immer, er kann - muss aber nicht.
Hat der AG Sie aber explizit angewiesen eine bestimmte Dienstreise durchzuführen und hierzu z. B. auch das Fahrzeug bestimmt, dann ist er erstattungspflichtig.
Hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.
Tina

Freiwillig-wenn er sich nicht in irgendeiner Weise vertraglich verpflichtet hat. Gesetzlich ist er keinesfalls dazu verpflichtet.

…kommt auf die vertragliche Regelung an. Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist muss er nicht. Diese wären dann als Werbungskosten abzugsfähig.