Steuern & Rente

Hallo,
ist es richtig, dass die Steuergesetzegebung dahin gehend geändert wurde, dass ab 2005 Beiträge zur gesetzlichen RV teilweise steuerfrei gestellt werden?
Gibt es da einen Beispielrechner im Internet?
Danke & Gruß
Phillyboy

Alterseinkünftegesetz
Hi !

mit dem Alterseinkünftegesetz (näheres auch auf der Seite www.bundesfinanzministerium.de unter Steuern --> Alterseinkünftegesetz) wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2002 die Besteuerung von pensionierten Beamten und „normalen“ Rentnern angeglichen.

Bisher war es so, dass die jetzigen Rentner in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit die an die RV gezahlten Beiträge nicht oder nur zu geringen Teilen (max. im Rahmen der Höchstbetragsberechnung bei den Vorsorgeaufwendungen) als Sonderausgaben bei der Berechnung der Einkommensteuer geltend machen konnten. Somit efolgte quasi die Beitragszahlung aus bereits versteuertem Einkommen. Das so im Laufe der Zeit erworbene Rentenstammrecht (steuerlich auch:Kapitalanteil) durfte nicht mehr besteuert werden (Verbot der doppelten Besteuerung). Bei der Auszahlung der Rente wurde aber mehr als nur der Kapitalanteil ausgezahlt. Der übersteigende Teil (sog.: Ertragsanteil) war der Besteuerung zu Grunde zu legen. Über die Ermittlung der Höhe der Ertragsanteile läßt sich sicherlich streiten, dass soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrages sein.
Dieses System in der Besteuerung wird als „vorgelagerte Besteuerung“ bezeichnet, weil die Steuer (Bis auf die des Ertragsanteils) bereits früh im Arbeitsleben beginnt.

Bei den Beamten war es bisher so, dass ihre (fiktiven) Beiträge zur RV nicht der Steuer unterlagen (Fiktiv deshalb: man könnte ja auch sagen, die Beamten müßten ein höheres „Gehalt“ bekommen, von dem aber sofort wieder die RV abgezogen wird. Erhalten würden sie auch in diesem Fall das Gleiche, wie jetzt. Die Steuer wird aber nur auf das um die „fiktiven“ RV-Zahlungen geminderte „Netto“ berechnet). Da es bei den Pensionären also noch keine Besteuerung der „Beitagszahlungen“ gab, wird bei ihnen die volle Pension der Einkommensteuer unterworfen.
Dieses System wird als „nachgelagerte Besteuerung“ bezeichnet, weil erst beim Zufluss der Beträge die Einkommensteuer entsteht.

Nach dem oben genannten Urteil hatte die Bundesregierung die „Rürup-Kommision“ beauftragt, ein Gesetz für die mögliche Angleichung der beiden Systeme (vorgelagert, nachgelagert) zu finden. Wie bereits von allen früheren Kommissionen, die bereits seit etwa 30 Jahren zu diesem Thema eingesetzt waren, hat sich auch Rürup für die nachgelagerte Besteuerung der Renten ausgesprochen. Um allerdings Ungerechtigkeiten für die momentane Rentnergenearotion auszuschließen, wurden Übergangsregelungen für einen Zeitraum von 35 Jahren beschlossen.

Ab 2005 wird nun der „Ertragsanteil“ der Renten grundsätzlich mit 50% angenommen (Übergangs- und Härtefallregelungen für „Altrentner“ sind auch beschlossen). Wenn ich mich recht erinnere, steigt der Anteil dann bis 2015 auf 60% (jährlich 1%) und dann jährlich um 2%. Entscheidend für die Rentner ist dann das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Wer also im Jahr 2005 in Rente geht, hat immer einen „Ertragsanteil“ von 50%

Im selben Schritt, wie die „Ertragsanteile“ bei der Besteuerung ansteigen, werden die Beiträge zur RV „steuerfrei“ gestellt. Besser: Sie dürfen (auch hier nur Schrittweise) bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens nun mit höheren Beträgen als bisher abgezogen werden. Dadurch mindert sich jetzt die Steuerlast, wird aber im Alter dann ansteigen. Das System zur Berechnung der dann abzugsfähigen RV-Beiträge ist nicht ganz so einfach und wird durch die Günstigerprüfung (ist altes oder neues Recht günstiger) nicht gerade vereinfacht.

FAZIT:
Für die derzeit „arbeitende Bevölkerung“ ist dieses Gesetz ein Vorteil.
Für die jetzigen Rentner (soweit sie mehr als etwa € 1.600 mtl. erhalten) ist diese Regelung ein Nachteil. Nach Untersuchungen sollen aber 75% der Rentner durch diese Regelung steuerlich nicht schlechter gestellt werden, als derzeit.
Für die Wissenschaftler ist die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung eine riesige Erleichterung.
Für die Menschen, die sich täglich mit diesen Regelungen auseinandersetzen müssen, ist es ein riesiger Brocken an Arbeit, der sich zum Teil aus den langen Übergangsfristen und zum Teil aus den Günstigerprüfungen und Härtefallregelungen ergibt.
Für Steuerjuristen ist schon jetzt klar, es wird einige Klagen geben, die an der Umsetzung des Konzeptes („Übergang zur Nachgelagerten“) etwas auszusetzen haben. So kommt es durchaus in einigen Fällen zu Doppelversteuerungen. Einige werden wohl nicht einsehen können, wieso die RV-Beiträge nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei den Renteneinkünften behandelt werden, sondern lediglich der Sonderausgabenabzug zulässig sein soll,…
Ich denke: im Großen und Ganzen ein gelungenes Konzept, das definitiv einige Ecken und Kanten, die jetzt schon erkennbar sind, behalten wird.

BARUL76

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