Steuern : Sonderausgaben haben keine Auswirkung?

Hallo zusammen!

Wenn man bei der Einkommensteuererklärung

  • Sonderausgaben für BU-Versicherung, Haftpflicht , Risikolebensversicherungen und

  • Werbungskosten für Arbeitsmittel, Fahrtkosten

in die Steuererklärung einbringen möchte, was gibt es da zu beachten.

Ich habe das mal in verschiedenen Steuerprogrammen probiert, jedoch ändert sich der zu erstattende Betrag um keinen Cent, egal ob man die Sonderausgaben und Werbungskosten angibt oder nicht!

Gibt es sowas wie einen Mindestbetrag den man erreichen um sowas abzusetzten? Wo ist der Haken?
Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen?!

Danke und Gruß
chris

Sonst. Versicherungen: max bis 1500 (bei SV-Pflichtigen AN, Rentnern usw…) bzw 2400 (nicht sv-pflichtige) absetzbar

Werbungskosten: Wirken sich erst ab 920 aus

Generell: Mehr als die bereits bezahlte LSt wird nicht erstattet.

Oh, das heißt es zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Beiträge der Pflegeversicherung zu den sonst. Versicherungen? Also die Beiträge die auf Lohnsteuerbescheinigung eingetragen sind?

Danke für die Antwort!

Richtig!

Aber ab 2010 soll sich das ja etwas ändern. :smile:

Gruß jk