Was viele nicht wissen, man kann durch Erbschaftsteuern seine Einkommensteuern senken! Das steht im http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35b.html Achtet darauf, dass ihr aber früh im Jahr versterbt, sonst ist die Einkommensteuer schon veranlagt, bevor die Erbschaftsteuer komm!
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Verstehe ich nicht. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer müsste doch, wenn sie später erfolgt, ein rückwirkendes Ereignis sein, womit die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung nach § 175 (1) Satz 1 Nr. 2 AO möglich ist. Innerhalb der Grenzen der Festsetzungsfrist, die ja nach § 175 (1) Satz 2 wiederauflebt.
Macht nix, kannst ja im Expertenforum fragen!
Blödsinn.