Hallo,
zunächst kommt es darauf an, wie die Immobilie denn nach der Sanierung genutzt werden soll?
Wird sie als Ferienwohnung rein privat genutzt?
Wird sie als Ferienwohnung teilweise selbst genutzt und teilweise vermietet? Wenn das ja, wie gross ist der Selbstnutzungsanteil?
Oder wird sie vollständig vermietet?
Das spielt eine grosse Rolle bei der Beantwortung der Frage.
Dann spielt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Polen und Deutschland eine Rolle, denn dort ist geregelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.
Da dies alles weitreichende Auswirkungen hat und es auf den ganz genauen Sachverhalt ankommt, würde ich Ihnen in Ihrem Fall empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen. Ihre Frage kann m.E. nicht zutreffend in diesem Forum beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara