Steuern & Spenden

Hallo zusammen,

ich hätte eine allgemeine Frage zum Thema Steuern & Spenden:

Angenommen man möchte der deutschen Hauptstadt B (=Stadtstaat) Geld für eine bestimmte soziale Tätigkeit spenden. Ein paar Dinge dazu sind mir unklar:

  • Darf die Stadt B grundsätzlich überhaupt Spenden annehmen?
  • Ich habe dazu den § 10b EStG gelesen und da spricht eigentlich nichts dagegen. Wenn ich aber § 52 - 54 Abgabenordnung lese, trifft irgendwie keine der Tatbestände wirklich auf B zu, weil eine Stadt als Ganzes ja nicht nur „midltätig“ tätig ist, oder?
  • Angenommen es würde funktionieren und man darf der Stadt spenden, wo ist da die Obergenze die die Stadt überhaupt annehmen darf? (und muss dann meine Spende versteuert werden?!)
  • Kann man dafür eine Spendenquittung von der Stadt B erhalten oder muss man die beim Finanzamt selbst beantragen?

Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag
Florian

Hallo,

  • Darf die Stadt B grundsätzlich überhaupt Spenden annehmen?

Ja, jedoch mit der Verpflichtung diese an einen (vom Spender bezeichneten) Zweck/Empfänger weiterzuleiten (sog. Durchlaufspende).
Die genauere Behandlung solcher Spenden ist m. W. durch Landesrecht geregelt.

  • Angenommen es würde funktionieren und man darf der Stadt
    spenden, wo ist da die Obergenze die die Stadt überhaupt
    annehmen darf? (und muss dann meine Spende versteuert
    werden?!)

M. E. gibt es keine Obergrenze, und die Stadt zahlt als Körperschaft d. öffentlichen Rechts auch keine Steuern.

  • Kann man dafür eine Spendenquittung von der Stadt B erhalten
    oder muss man die beim Finanzamt selbst beantragen?

Die Stadt darf eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit des Empfängers (Steuerbescheid) vorliegt.

Genauer Klärung ergibt wohl nur die Nachfrage bei der entsprechenden Kommune.

Gruß
Zemionow