Steuern Tippgemeinschaft

Hallo!

Angenommen, zwei Personen spielen regelmäßig gemeinsam in einer Tippgemeinschaft, die sie nicht vertraglich geregelt haben, Lotto. Die beiden Personen würden gerne auf einen genauen Vertrag verzichten, da sie dann scheinbar sehr genaue Regelungen festhalten müssen, wie und wann sie tippen, statt, wie jetzt, nur zu tippen, wenn der Jackpot ansprechend hoch ist. Es bestehen keine Bedenken, dass es zu Streitigkeiten bei der Gewinnverteilung kommen könnte.

Nun zu meiner Frage:
Falls die beiden eine wirklich hohe Summe gewinnen würden, würden beide das Geld irgendwie als Gewinn steuerfrei erhalten können oder müsste der zweite Tipper Schenkungssteuer o.ä. bezahlen, weil die Tippgemeinschaft nicht vertraglich geregelt ist und er den Schein nicht selbst abgegeben hat?
Falls sie wirklich einen Vertrag aufsetzen müssten, wäre es auch möglich, ihn so abstrakt zu gestalten, dass er nur die Tippgemeinschaft an sich festhalt, aber nicht, wie und wann genau getippt wird?

Viele Grüße und danke im Voraus!

Hallo!

Die Lottogesellschaft bieten dazu Musterverträge an.

Man muss schon einiges festhalten, damit das Finanzamt später auch glaubt es handelt sich um die Aufteilung eines (an sich) steuerfreien Lotteriegewinns.

Und wie soll sie es von einer steuerpflichtigen Schenkung unterscheiden ?
Schließlich bekommt einer den Gewinn auf sein Konto in einer Summe überwiesen und muss dann selbst aufteilen wie vereinbart.

Bis zum Gewinn für jeden einzelnen unter 20.000 € gibt’s gar keine Probleme ohne Vertrag. Denn diese Summe wäre auch bei Schenkung steuerfrei !
Nur weiß man ja nie was man gewinnen wird und man hofft ja auf sehr viel !

Also immer einen Vertrag aufsetzen.
Stell Dir mal vor die eine Person stirbt und dann darf man sich mit den Erben rumschlagen und denen klarzumachen versuchen, man hätte Anspruch auf einen Teil des Gewinnes .
Das kann man sich alles ersparen mit ein paar Zeilen.

MfG
duck313

An welche Steuer denkst du da?

Im Übrigen bin ich sicher, dass man im Gewinnfall auch den Vertrag wiederfindet…

Na ja, wie die Frage auch lautet.
der Lottogewinn an sich ist steuerfrei, nur wenn einer für die Tippgemeinschaft auszahlt dann müssten die übrigen (grundsätzlich) Schenkungssteuer zahlen.

Es sei denn, die weisen eben nach, auch sie haben anteilig gewonnen weil sie eine Tippgemeinschaft bilden.
Und dazu braucht man wohl etwas schriftliches.

Jetzt drehen wir uns aber im Kreise, was?