Guten Abend,
folgender Sachverhalt ist dokumentiert im Steuerbescheid:
Auszubildende seit 08.2009
Einkommen in 2009 4092,-
Abzüglich Pauschbeträge etc. 2307,- zu versteuerndes Einkommen,
festgesetzt wird 0,-.
Zinseinkünfte von 1450,- aus 2 Jahren (Freistellungsantrag wurde vergessen)
Kapitalerträge 1450,-
abzügl. nicht ausgeschöpfter Sparer Pauschbetrag -45,-
Kapitalerträge 1405,-
Einkommensteuer auf Kapitalerträge: 343,-
Kirchensteuer: 30,87
Imho ist der Freibetrag von 801,- nicht berücksichtigt worden durch das FA. Dadurch sollte sich die Steuer auf KA verringern lassen.
Allgemein gibt es doch einen Freigetrag auf Einkünfte und nach diesen sollte gar keine Steuer einbehalten werden. Ist dieser Freibetrag nicht gültig bei Zinseinkünften?
Zinseinkünfte von 1450,- aus 2 Jahren (Freistellungsantrag
wurde vergessen)
Was heisst „aus 2 Jahren“?
Kapitalerträge 1450,-
abzügl. nicht ausgeschöpfter Sparer Pauschbetrag -45
Haben die Zinseinkünfte nicht zufällig mehr betragen, und es wurden nur die nicht freigestellten angegeben?
Irgendwas stimmt da an der ganzen Darstellung nicht?!
Was weisst der StB denn als zu versteuerndes Einkommen aus?
Und was steht im Abrechnungsteil (weil da müsste ja auch noch Abgeltungsteuer angerechnet werden?)
Zinseinkünfte von 1450,- aus 2 Jahren (Freistellungsantrag
wurde vergessen)
Was heisst „aus 2 Jahren“?
Es war ein Fastgeldkonto, Zinseinkünfte wurden aus 2008+2009 in 2009 gutgeschrieben (erster Fehler von uns)
Kapitalerträge 1450,-
abzügl. nicht ausgeschöpfter Sparer Pauschbetrag -45
Haben die Zinseinkünfte nicht zufällig mehr betragen, und es
wurden nur die nicht freigestellten angegeben?
nein, nur 1450,-. Wie gesagt, Freistellungsantrag wurde blöderweise vergessen (2ter Fehler)
Irgendwas stimmt da an der ganzen Darstellung nicht?!
Was weisst der StB denn als zu versteuerndes Einkommen aus?
2307,-
Und was steht im Abrechnungsteil (weil da müsste ja auch noch
Abgeltungsteuer angerechnet werden?)
Festgesetzt werden: 343,- + 30,87 Kichenst.
Bezahlt wurden: Einkommenst. -352, Soli -19,32
Abrechungsteil: Da ja bereits Kapitalertragsst. gezahlt wurde ist der Abrechnunsteil nahezu eine Nullsumme:
Ekst: -9:00, rkSt 30,87, Soli -19,32 =2,55 nachzahlen!!
kann es sein, dass auf der anlage KAP ein kreuzchen gemacht wurde, dass lediglich eine nachversteuerung der einkünfte hinsichtlich der kirchensteuer erfolgen soll und keine günstigerprüfung hinsichtlich der abgegoltenen steuer erfolgen soll ?
das Finanzamt scheint zu unterstellen, dass noch gar keine Abgeltungssteuer bezahlt wurde. Auch der Sparer-Freibetrag wurde nicht berücksichtigt.
Eventuell wurden die Kreuze in der Steuererklärung falsch gesetzt, so dass das Finanzamt davon ausgeht, dass mehr Kapitalerträge vorliegen, als erklärt.
Trotz alledem muss der persönliche Steuersatz hier 0% betragen.
Fast bin ich geneigt zu behaupten, hier liegt ein Programmfehler im Programm des Finanzamts vor bzw hat der Bearbeiter beim Finanzamt einen Eingabefehler gemacht.
Man könnte hier eventuell schon mit einem Anruf beim Finanzamt Abhilfe schaffen. Bin mir nämlich sicher, dass die diese Berechnung auch nicht nachvollziehen können.
Dann telefonisch Antrag stellen auf Änderung § 129 AO wegen offenbarer Unrichtigkeit oder ersatzweise nach § 172 AO schlichte Änderung.
Des Rätsels Lösung:
Das Kreuz in Zeile 4 wurde nicht gesetzt.
Sonst würden die Kapitalerträge nämlich auch unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ erscheinen.
Also kein Programmfehler, sondern ein Eingabefehler.
==> Innerhalb der Einspruchsfrist beim FA anrufen und um Änderung bitten.