Muß ein Hausbesitzer, der Immobilie nicht vermietet, sondern ein Familienmitglied dort wohnen lassen möchte, trotzdem Steuern zahlen? Er hat keine Mieteinnahmen!
Der Hausbesitzer ist der Meinung, er würde automatisch Steuern zahlen müssen, sobald sich das Familienmitglied im Einwohnermeldeamt ummelden würde. Das Finanzamt würde automatisch von Mieteinnahmen ausgehen.
Ist das so? Wo keine Mieteinnahmen sind (auch kein Mietvertrag), kann doch auch keine Steuer erhoben werden?
Vielen Dank für Antworten!
Moin Janneke,
Ist das so? Wo keine Mieteinnahmen sind (auch kein
Mietvertrag), kann doch auch keine Steuer erhoben werden?
Richtig. Die Zeiten der Nutzungswertbesteuerung (die vielleicht gemeint ist) sind schon seit Jahren vorbei. Selbstverständlich ist umgekehrt bei unentgeltlicher Überlassung auch kein steuerlicher Aufwand (AfA, Zinsen, Instandhaltung etc.) gegeben.
Grundsteuer fällt natürlich an, auch die sonst noch am Grundbesitz hängenden Abgaben.
Möglich ist je nach Fall eine von immer mehr Kommunen erhobene Zweitwohnungssteuer, die nicht die Einkünfte besteuert, sondern den Sachverhalt des Zweitwohnsitzes (zum Ausgleich für der Kommune entgehende ESt-Anteile).
Schöne Grüße
MM
Hi Janneke,
Ist das so? Wo keine Mieteinnahmen sind (auch kein
Mietvertrag), kann doch auch keine Steuer erhoben werden?
guck mal in meine Frage unter deiner, die mit dem zu versteuernden Wertansatz. Ist sehr ähnlich!
Was würdest du sagen, A arbeitet 40 Stunden für B und erhält dafür 1 Cent (1). Am externen Markt wäre die Leistung 2000 Euro Wert gewesen. Im Gegenzug erhält A von B für ebenfalls 1 Cent (2) Yoga-Unterricht über mehrere Monate. Diese Leistung hätte am externen Markt auch 2000 Euro gekostet.
Die Einnahme aus (1) ist steuerpflichtig, die Ausgabe aus (2) privat und daher nicht absetzbar. Muss er nun 1 Cent oder 2000 Euro versteuern?
WEnn du sagst, 2000 Euro, dann wäre es nur fair, wenn auch die (nicht vorhandenen, aber möglichen) Mieteinnahmen versteuert würden. Wenn du sagst, 1 Cent, dann nicht.
Alles Gute wünscht
Michael
WEnn du sagst, 2000 Euro, dann wäre es nur fair, wenn auch die
(nicht vorhandenen, aber möglichen) Mieteinnahmen versteuert
würden. Wenn du sagst, 1 Cent, dann nicht.
Dein Beispiel passt nicht, da es beim unentgeltlichen Überlassen einer Wohnung keinen Leistungsaustausch gibt (die Wohnung also nicht als Gegenleistung überlassen wird sondern schenkweise).
Hi Pirate,
hey du hast mein Beispiel ja auch verstümmelt. Da stand noch:
„Im Gegenzug erhält A von B für ebenfalls 1 Cent (2) Yoga-Unterricht über mehrere Monate. Diese Leistung hätte am externen Markt auch 2000 Euro gekostet.“
Die 2000 Euro Einnahme müsste er also verstern? Was man da nicht alles versteuern müsste! Wie oft haben viele ihren Brüdern schon mit Computerproblemen geholfen oder beim Hausbau? Das müsste alles nachversteuert werden!
So einfach scheint es also nicht zu sein.
Alles Gute wünscht
Michael
P.S. Ursache des Dilemmas: Steuern auf Einkommen aus Arbeitskraft sind Unfug.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
„Im Gegenzug erhält A von B für ebenfalls 1 Cent (2)
Yoga-Unterricht über mehrere Monate. Diese Leistung hätte am
externen Markt auch 2000 Euro gekostet.“
eben. in deinem beispiel gehst du von einer gegenleistung aus. bei einer unengeltlichen überlassung einer wohnug gibt es keine gegenleistung. das ist der springende punkt.
Die 2000 Euro Einnahme müsste er also verstern?
ja.
Wie oft haben viele ihren Brüdern schon mit
Computerproblemen geholfen
gegen entgelt bzw. gegenleistungen?
oder beim Hausbau?
gegen entgelt bzw. gegenleistungen?
Hi Pirate,
Wie oft haben viele ihren Brüdern schon mit
Computerproblemen geholfen
gegen entgelt bzw. gegenleistungen?
oder beim Hausbau?
gegen entgelt bzw. gegenleistungen?
ja. Angenommen ich würde meinem Bruder beim Hausbau helfen (tue ich nicht, er baut gar nicht). Ich würde für die Arbeit von dritten ca. 20.000 Euro bekommen. Im Gegenzug entwickelt mein Bruder für mich eine Software (kann er gar nicht, nur angenommen, ok) für eines meiner Hobbies, für die ich sonst 20.000 Euro hätte bezahlen müssen.
Beide Ausgaben wären nicht steuerlich absetzbar gewesen, da Privatvergnügen. Die Einkünfte schon. Auch unter Brüdern? Unter Nachbarn? Unter Verines-Kumpels. Unter Co-Genossen einer Genossenschaft?
Alles Gute wünscht
Michael