Steuern überblicken bei selbständigen Ärzten

Guten Tag,
viele Ärzte haben offenbar das Problem, daß sie nie wissen, wann eine wie hohe Steuervoraus- oder Nachzahlung oder Nachzahlung der Vorauszahlung etc. ins Haus flattert. Ich hab im näheren Umfeld schon mehrfach mitbekommen, daß dann händeringend nach Geld gesucht wird, was locker im fünfstelligen Bereich liegen kann. Nun hör ich immer wieder, man könne derartige Zahlungen nicht vorhersehen, da das tatsächliche Einkommen teilweise erst nach vielen Monaten (wegen der verzögerten Zahlungen der Krankenkassen) feststeht, weil die Berechnungsgundlangen schwer nachzuvollziehen sind oder weil im Voraus nicht klar ist, was man absetzen könne.
In allen Fällen, von denen ich weiß, läuft die Steuerabrechnung aber über ein Steuerbüro und trotzdem kommt es zu diesen finanziellen Katastrophen durch plötzliche und sehr hohe Zahlungsaufforderungen der Finanzämter.

Meine Frage ist: gibt es eine relativ! einfache, auch für den Normalbürger verständliche Möglichkeit, zumindest grob auf derartige Zahlungen vorbereitet zu sein. Ich stell mir in meiner Unschuld vor, daß es z.B. über die längerfristige Dokumentation des Einkommens und der getätigten Zahlungen ans Finanzamt möglich sein muß, das System transparent, Zusammenhänge erkennbar und eine Vorausschau möglich zu machen.

Vielen Dank schon mal!!
Gruß
René

Hallo,

ein sehr einfaches System wäre z.B.
alle eingehenden Einnahmen auf ein Girokonto zu vereinnahmen,
alle Betriebsausgaben auf einem zweiten Girokonto zu verausgaben und
alle Privatausgaben auf einem 3. Girokonto zu verausgaben. (Sog. 3-Konten-System).
Wenn mit der Bank entsprechend verhandelt wird (Schuldzinsen werden nur aus dem täglichen Gesamtsaldo aller 3 Konten berechnet), fallen trotzdem nicht mehr Sollzinsen an als bei Buchungen auf einem einzigen Konto.

Aus dem letzten Steuerbescheid weiss man seinen persönlichen Steuersatz (festgesetzte Einkommensteuer : Gesamtbetrag der Einkünfte), der so bei ca. 15 % - 25 % liegen dürfte (bei hohen Einkünften auch höher).

Von jeder Einnahme, die reinkommt, wird der entsprechende Steuersatzanteil auf ein Festgeldkonto überwiesen.

Wenn das FA seinen Anteil fordert, löst man das Festgeldkonto auf.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Über eine entsprechende Rückmeldung würde ich mich freuen.
gunnar

Hallo Rene,

es war in der Tat manchmal schwierig, für Ärzte die tatsächlichen Einnahmen vorauszusehen bzw. wieviel Geld sie für welche Leistung erhalten werden. Betrachtet man aber das Gesamthonorar eines Jahres sind die Schwankungen meist gar nicht so gravierend. Da sollte der Steuerberater einfach den „Worst-Case“, also einer deutlich erhöhte Einnahme annehmen, um die Steuerlast zu prognostizieren.
Es gibt auch schon sehr viele auf Ärzte spezialisierte Steuerberater, die das sehr gut können.

Ganz schwierig wird es dort, wo z.B. durch ein schlecht gemachtes Reformgesetz, die Honorarverteilung unter den Ärzten verändert wird. Da gibt es dann einige Gewinner, aber auch Verlierer. Jetzt kann es passieren, dass ein Arzt in einem Jahr sehr hohe Einnahmen hatte und im Jahr darauf werden es 10 - 20% weniger. Folge: Hohe Steuern fürs gute Jahr und daraus folgend hohe Vorauszahlungen,die das Finanzamt aus der Vergangenheit berechnet.

Seit 2009 gibt es neues System, wie Ärzte Leistungen abrechnen, dass wesentlich besser kalkulierbar/vorhersehbar ist. Ob die Höhe der Einnahmen gerecht ist, darüber läst sich natürlich trefflich streiten, aber wie gesagt kalkulieren kann man es. Wie das genau geht, ist sehr kompliziert und dauert in meinen Vorträgen ca. 3 Stunden.

Die finanziellen Katastrophen kommen manchmal daher, dass manche Ärzte - wie auch manche andere Unternehmer - einfach zu wenig Geld für mögliche Steuerzahlungen zurücklegen.

Natürlich sind jetzt nicht alle Fragen beantwortet, aber ich hoffe, ich konnte ein bischen zeigen, warum das bei Ärzten manchmal so ist.

Schöne Grüße
Rudolf Loibl

Hallo und guten Abend, Ihre Frage ist weniger ein steuerliches, vielmehr ein betriebswirtschaftliches Problem. Ihre Steuerzahlung richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen/Gewinn im Jahr. Sollte eine Buchhaltung vorliegen, kann man spätestens im November eine Steuerschätzung vornehmen, in der Vorauszahlungen und Besonderheiten vom Jahr berücksichtigt werden könnten. Dieser ermittelte Steuerbetrag sollte, falls noch nicht geschehen, zurückgelegt werden.
Man kann sich auch am Vorjahr orientieren und bei keinen größeren Abweichungen 1/12 der gesamten Steuerzahlung des Vorjahres monatlich zurücklegen. (Tipp Unterkonto mit Zins benutzen und ansammeln, dann erschrickt man nicht, so wenn die Steuern dann tatsächlich zu zahlen sind)
Oder orientieren Sie sich doch an einem Lohnempfänger und berechnen nach Ihrer Steuerklasse die monatliche Steuer für Ihre Entnahmen(= Bruttolohn) und legen diesen Betrag als Reserve zurück.
Ich hoffe Ihnen damit etwas geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen P.D.

Hallo Rudolf Loibl!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Da mich der Sachverhalt privat betrifft (meine Frau ist Zahnärztin), finde ich insbesondere Ihren Hinweis auf die durch den Steuerberater zu prognositzierende Steuerlast sehr interessant. Denn genau das ist in den mir bekannten Fällen in meiner Verwandtschaft offensichtlich nicht passiert (oder es wurde schlicht ignoriert, was ich mir aber nur schwer vorstellen kann). Dazu kam der auch von Ihnen genannte Fakt, daß zu wenig zurückgelegt wurde. In der Regel sind Ärzte mit den sehr komplizierten Regelungen komplett überfordert und wollen damit so wenig als möglich zu tun haben. Und wenn dann nicht genaue Handlungsanweisungen vom Steuerberater kommen, ist das Fiasko vorprogrammiert. Das habe ich genau so wie gesagt schon mehrfach erlebt. Meine Frau bekommt von ihrem Steuerberater meines Wissens keine diesbezügliche Prognose. Sie erfährt die Höhe der zu zahlenden Beträge erst, wenn sie bereits fällig sind.
Wie lange vor den verschiedenen Forderungen des Finanzamtes (Vorauszahlung, Nachzahlung der Vorauszahlung etc.) können denn derartige Prognosen abgegeben werden? Oder was sollte da die Regel sein seitens der Steuerberater? Sind diese Zahlungstermine fix oder immer wieder zu anderen Zeitpunkten?
Der Fall mit dem guten und dem schlechten Jahr trifft bei uns im Speziellen auch zu, da meine Frau in den vergangenen Jahren zwei Babypausen hatte. Und da ist es dann ein ziemliches Problem, die Vorauszahlungen auf Berechnungsgrundlage des ‚normalen‘ Jahres zu zahlen.
Noch einmal vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
René Stauß

Hallo P.D.!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, die mir durchaus geholfen hat. Insbesondere der Hinweis auf die Steuerschätzung. Allerdings hat meine Frau als Zahnärztin das Problem, daß das tatsächliche Einkommen auf Grund der um ein halbes Jahr verzögerten Zahlungen der Krankenkassen eben nicht im November gemacht werden kann. Und was die Kassen schlußendlich zahlen, ist wohl auch nur schwer vorherzusehen. Zudem haben wir immer wieder den Fall, daß das Finanzamt eine Steurschätzung auf Grundlage eines ‚guten‘ Jahres für ein ‚schlechtes‘ Jahr hernimmt. Und dann kommt es auch vor, daß man zum selben Zeitpunkt Steuern fürs vergangene Jahr nachzahlt, fürs aktuelle und für das kommende Jahr vorauszahlt. Und dann wirds wirklich schwierig!
Mit freundlichen Grüßen
René Stauß

Hallo Gunnar!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Tips! Das Problem liegt genau da, daß das Honorar pro Jahr sehr schwanken kann aus den unterschiedlichsten Gründen (Babypause bei Frauen, Teilzeitarbeit, …). Dann hat man das Problem, daß man Zahlungen für drei Jahre auf einmal leisten muß und davon vorher nichts weiß, was die Höhe angeht. Und da reicht es nicht, den entsprechenden Prozentsatz konsequent zurückgelegt zu haben. Deswegen die Frage nach einer Möglichkeit der Prognose.
Mit freundlichen Grüßen
René Stauß

Guten Tag, da Ärzte eine Einnahmen/Überschuss-Rechnung machen, weiss man doch im November seinen vorläufigen Gewinn. Die festen Kosten Dezember sind auch klar. Also muss man doch nur die Einnahmen/variablen Kosten Dezember schätzen. Vorauszahlungen beim Finanzamt lassen sich sowohl nach oben wie auch nach unten anpassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen(also bei einem schlechten Jahr nach unten).
Schönen Sonntag noch MfG P.D.