Steuern umgehen beim Imobilienkauf

Hallo,

bin derzeit unterwegs, deshalb sehe ich emails nur sporadisch.
Zur Frage: Was ist die Intention? soll beim Vater ESt gespart werden oder bei Dir? Wer hat den höheren Steuersatz? Soll evtl. Erbschaft berücksichtigt werden?

Grüße

Hallo,

Ich habe volgende Situation. Mein Vather hat in Russland eine Eigentumswohnung verkauft und will mit diesem geld mir eine Eigentumswohnung in Deutschland kaufen.

da kann ich Ihnen ja schon mal im voraus gratulieren …

Nun muss man aber fuer so ziemlich alles Steuern zahlen in Deutschland. Also uberlegen wir uns gerade wie man das am besten macht um moeglichst wenig Steuern zu zahlen oder gar die Steuern zu umgehen.

wenn Sie in Deutschland wohnen und berufstätig sind, sollte das machbar sein. Es gibt hier die Pflicht der Zahlung u.a. der Einkommenssteuer, aber auch das Recht, durch Investitionen Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.

fuer sich legal nutzen kann.

Zu einer Steuerberatung habe ich keine Zulassung. Deshalb kann ich Sie nur auf die Möglichkeit der Denkmalschutzabschreibungen aufmerksam machen. Die 2,5 % Abschreibungen für die Bausubstanz sollten nicht so ins Gewicht fallen.

Eine wichtige Frage ist, ob Sie die Wohnung selbst nutzen oder vermieten wollen. Darüber hinaus wäre die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens wichtig. Eine Kaufentscheidung nur von der Höhe des auf 10 oder 12 Jahre verteilten Steuervorteils abhängig zu machen, ist eine Möglichkeit, aber nicht immer die Beste.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einige Anregungen geben. für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung (email: [email protected])

Viele Grüße

Jürgen Göhler

Hallo, eigentlich gibt es keinen steuerlichen Nachteil, wenn Geld in eine Immobilie investiert wird. Im Gegenteil der Staat fördert die selbstgenutze Immobile mit der Eigenheimzulage. Bei einervermieteten Immobilie muss ich die Mieteinnahhmen versteuern, kann aber Zinsausgaben und Abschreibung gegenrechnen.
Gruß H

Der Verkaufserlös aus der russ. Immobilie ist steuerfrei und bei Überweisung aus Russland meldepflichtig an die Deutsche Bundesbank für rein
statische Zwecke, wobei angegeben werden muß aus welcher Quelle das Geld stammt. also hier: Immobilien-
verkauf.

Das Geld kann dann in den Kauf einer Immobilie investiert werden. Hierbei fallen Grunderwerbssteuer
3,5 % in Baden-Württemberg an zuzüglich Notarkosten ca.
1,5 % des Kaufpreises. Wenn das Geld vom Vater stammt,
ist mit dem Finanzamt zu klären, wieviel Schenkungssteuer bezahlt werden muß. Es gibt
Freibeträge…hier ist der evtl. ein Steuerberater
einzuschalten, da ich nicht beraten darf. Das ist für
mich verboten.

Sollte die Immobilie vermietet werden, müssen die
Mieteinnahmen versteuert werden mit der jährlichen
Steuererkläung. Hierbei dürfen alle Kosten wie
Abschreibung (2% vom Bauwert). Versicherungen, Grund-
steuer, Reparaturen usw. abgezogen werden also alles
was mit dem Betrieb anfällt. Bei Eigennutzung fällt
das alles weg und man braucht keinerlei Steuern außer
Grundsteuer, die von der Gemeinde berechnet wird, bezahlen. Kosten insgesamt dürfen nicht steuermindernd
geltend gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen