Ehepaar hat vergangenes Jahr ein Grundstück ca. 5 ha erworben auf dem bisher teilweise ( ca. 2 ha ) ein Campingplatz ( Ausstattung 70-80 Jahre - aber Strom, Wasser, Gebäude mit Toiletten Duschen Gastwirtschaft vorhanden ) betrieben wurde und wird. Der Campingplatz ist an einen Betreiber komplett verpachtet. Das Klientel hier auf dem C.- Platz = nur Dauercamper ca. 120 Plätze fast alles vermietet. Für das gesamte Areal wird ein neuer Bebauungsplan mit Ferienhäuser ( Planung ca. 75 Stk ) und Erhalt des ( C. - Platzes Planung ca. 52 Plätze) erstellt, der Ende des Jahr genehmigt sein wird.
Die Planung - GmbH - deren Gesellschafteranteile zu 88 % der Ehefrau und ca. 12 % den Kindern gehört - wurde durch entsprechende Verträge der Auftrag zur Entwicklung des Grundstückes = Planung neuer B- Plan bis Genehmigung desselben , Entwicklung Infrastruktur, , Bebauung der Grundstücke , Verkauf der Häuser und dann den Betrieb der ganzen Anlage etc. erteilt. Einzig die Grundstücke verbleiben im Privatbesitz des Ehepaares in derem privatem Portfolio und werden von diesem bei Verkauf eines von der GmbH gebauten Hauses , an den Käufer verpachtet. Das heißt die Pachtzahlungen aller Grundstücke gehen Privat an die Eheleute > keine Umsatzsteuer ? > sämtliche Instandhaltung - Pflege - Unterhaltskosten - also wie Wohngeld gehen an die GmbH > die mit sämtlichen Eigentümern sowohl dann Haus wie auch Camper ( deren Pachtgrundstücke auch von den Eheleuten an die Pächter vermietet werden ) . Die Eheleute schließen mit der GmbH entsprechende Betreiber - Verträge ab… Zusätzlich wird auf dem Gelände ein neues Betriebsgebäude erstellt, dieses erstellt die GmbH und zahlt für das Grundstück an die Eheleute Pacht.
Die Finanzierung wird größtenteils durch das Ehepaar erbracht, d.h. es werden entsprechende Kredite der GmbH durch die Ehegatten zur Verfügung gestellt, die Kredite sollen nach Verkauf der Häuser zurückfliesen .
Unsere Frage ist, muss - bzw. kann die GmbH für dieses Projekt zur Umsatzsteuer optieren , oder ist sie befreit ( Bauträger ) , oder immer pflichtig ??
Bisher ist der Geschäftszweck unter anderem auf An- Verkauf – Verwaltung von Immobilien abgestellt. Die GmbH ist ca. fünf Jahre alt und wird steuerlich normal geführt, d.h. monatliche Meldung – und Zahlung der Umsatzsteuer.
Danken Euch vorab für Eure Mühen.
Pema18
P.S. Unser Steuerberater ist der Meinung , da es sich um Umsätze wie bei einem Bauträger handelt, fallen keine Umsatzsteuern an, bzw., können auch keine Vorsteuern abgezogen werden.