Steuern (und andere Nebenkosten) bei Nießbrauch

Hallo,

wenn jemand seinem Kind ein Wohnhaus schenkt mit der Einschränkung, dass er selbst bis zum eigenen Tod Nießbrauchrecht hat:

Wer zahlt in dem Fall im Zeitraum bis zum Tod des Schenkers

Grundsteuern?
Kosten für Reparaturen?
Sonstige Nebenkosten?

Kann man das im Schenkungsvertrag individuell vereinbaren, oder ist das irgendwie  gesetzlich verbindlich vorgeschrieben?

Grüße
Carsten

Schuldner der Grundsteuer ist immer der Eigentümer, unabhängig vom Nutzer. Ob Sie die Kosten intern auf den Nießbraucher umlegen, sollte im Schenkungsvertrag geregelt werden. Fragen Sie dazu Ihren Notar.

Schließe mich der Antwort von Schuhverkäufer an.
Mehr kann auch ich dazu nicht sagen…
Gruß
floyd_83