Hallo,
wenn jemand seinem Kind ein Wohnhaus schenkt mit der Einschränkung, dass er selbst bis zum eigenen Tod Nießbrauchrecht hat:
Wer zahlt in dem Fall im Zeitraum bis zum Tod des Schenkers
Grundsteuern?
Kosten für Reparaturen?
Sonstige Nebenkosten?
Kann man das im Schenkungsvertrag individuell vereinbaren, oder ist das irgendwie gesetzlich verbindlich vorgeschrieben?
Grüße
Carsten