Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Höhe der Steuerkosten beim Kauf einer Immobilie. Soweit ich hier nachlesen konnte sieht es wie folgt aus:
Notar:
1,5% vom Kaufpreis
0,4 % von Kredithöhe
Grundbuchamt:
0,6% vom Kaufpreis
0,3% von Kredithöhe
Grunderwerbssteuer:
3,5% vom Kaufpreis
Verkehrswert des Hauses: 260.000€ (zum Kauf neues Gutachten erstellt)
Kaufpreis: 92.000€
Schenkungssteuer: klar, erledigt (und bitte hier kein Thema)
A)
Jetzt schreibt mich das FA an um nach der ersten Berechnung der Grunderwerbssteuer an, dass es neu berechnen will.
Die letzte Grunderwerbssteuer bezog sich auf einen alten Wert, der mit 208.196€ angegeben war - folglich 7.285€
Laut Aussage FA ist der Verkehrswert ja jetzt höher als in der ersten Berechnung, könne sich also um eine Nachzahlung handeln.
Laut einschlägigen Aussagen wird die Summe aber nach KAUFPREIS berechnet, der ja (utopisch) drunter lag. Muss ich jetzt mit einer Nachzahlung meinerseits rechnen, oder kann ich dagegen angehen und auf den Kaufpreis pochen?
Und wozu will das FA meine Mietverträge (soll ich laut telef. Rücksprache zur Berechnung des Mietspiegels beilegen)
B)
Der Notar hat die meisten Rechnungen auf den Wert von 260.000€ aufgeschrieben, nur wenige über den realen Kaufpreis. War das falsch? Laut seiner Aussage ist der Verkehreswert für die Rechungen ausschlaggebend und nicht der reale Kaufpreis.
Muss deutsches Recht immer so kompliziert sein??? 