Steuern und Kaufpreis einer Immobilie

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Höhe der Steuerkosten beim Kauf einer Immobilie. Soweit ich hier nachlesen konnte sieht es wie folgt aus:

Notar:
1,5% vom Kaufpreis
0,4 % von Kredithöhe

Grundbuchamt:
0,6% vom Kaufpreis
0,3% von Kredithöhe

Grunderwerbssteuer:
3,5% vom Kaufpreis

Verkehrswert des Hauses: 260.000€ (zum Kauf neues Gutachten erstellt)
Kaufpreis: 92.000€
Schenkungssteuer: klar, erledigt (und bitte hier kein Thema)

A)
Jetzt schreibt mich das FA an um nach der ersten Berechnung der Grunderwerbssteuer an, dass es neu berechnen will.
Die letzte Grunderwerbssteuer bezog sich auf einen alten Wert, der mit 208.196€ angegeben war - folglich 7.285€

Laut Aussage FA ist der Verkehrswert ja jetzt höher als in der ersten Berechnung, könne sich also um eine Nachzahlung handeln.

Laut einschlägigen Aussagen wird die Summe aber nach KAUFPREIS berechnet, der ja (utopisch) drunter lag. Muss ich jetzt mit einer Nachzahlung meinerseits rechnen, oder kann ich dagegen angehen und auf den Kaufpreis pochen?

Und wozu will das FA meine Mietverträge (soll ich laut telef. Rücksprache zur Berechnung des Mietspiegels beilegen)

B)
Der Notar hat die meisten Rechnungen auf den Wert von 260.000€ aufgeschrieben, nur wenige über den realen Kaufpreis. War das falsch? Laut seiner Aussage ist der Verkehreswert für die Rechungen ausschlaggebend und nicht der reale Kaufpreis.

Muss deutsches Recht immer so kompliziert sein??? :frowning:

Hallo

der festgestellte „Verkehrswert“ ist nicht weiter als eine Schätzung, was ein Käufer evtl. bezahlen „würde“. Der Kaufpreiss ist der „wahre“ Verkehrswert mit dem das Objekt wieder in Verkehr - verkauft wurde.
Also werden alle Kosten danach berechnet, dass das nicht einmal ein Notar wissen will :frowning:

LG
Mikesch

Hallo

Moin,

der festgestellte „Verkehrswert“ ist nicht weiter als eine
Schätzung, was ein Käufer evtl. bezahlen „würde“. Der
Kaufpreiss ist der „wahre“ Verkehrswert mit dem das Objekt
wieder in Verkehr - verkauft wurde.
Also werden alle Kosten danach berechnet, dass das nicht
einmal ein Notar wissen will :frowning:

Ich habe vor kurzem ein Haus mit Nießbrauch gekauft. Der Wert des Objektes setzte sich zusammen aus Kaufpreis + Wert des Nießbrauchs. Nach diesem wurden Grunderwerbsteuern und Gebühren berechnet.
Im vorliegenden Fall sehe ich das ähnlich. Auch wenn Schenkung kein Thema sein soll, könnte es sein, dass sich der anrechenbare Wert am Schätzwert orientiert, also Kaufpreis + Wert der Schenkung.
Frage: Wer gibt dem Notar freiwillig solche Gutachten mit solchen Zahlen an die Hand?

LG
Mikesch

LG
vnA

Hallo,

das stimmt so nicht. Bei Verkauf unter Verwandten beispielsweise, wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert als Schenkung betrachtet.

Der Notar und das FinA haben in diesem Fall Recht.

Gruß
Tina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tinschen

Hallo,

das stimmt so nicht. Bei Verkauf unter Verwandten
beispielsweise, wird die Differenz zwischen Verkaufspreis und
Verkehrswert als Schenkung betrachtet.

werden dann noch diesem ominösen Schätzwert berechnet?? Dann wären die ja in dem Fall doppelt so hoch… Das geht irgendwo über mein Verständnis…

Der Notar und das FinA haben in diesem Fall Recht.

Gruß
Tina

LG
Mikesch

Hi,
ich habe gestern mit einem Fachanwalt drüber gesprochen, weil ich einfach meinen Seelenfrieden finden wollte - beim Hauskauf gibt es 5 Leute, 6 Meinungen wenn es um Steuern geht.

Die Grunderwerbssteuer kommt wie folgt zu Stande: Kaufpreis PLUS den Kosten, denen z.B. ein Wohnrecht unterliegt - wie es bei mir der Fall ist. Das Wohnrecht „zahle“ ich ja in dem Sinne, von daher stimmte es soweit, sagt der Anwalt.

Auch die Abrechnung nach realem „Objektwert“ des Notars wäre in dem Fall korrekt.

Das andere ist eine Neuberechnung des Grundbesitzwertes, da ich eine Wohneinheit nicht vermietet (die mit dem Wohnrecht) habe und - wichtiger - der Vorbesitzer für eine angeschlossene Gewerbehalle dem zuständigen Betrieb damals die Miete für Wohnraum statt für Gewerbehalle abkassiert hat.

Die Miete ist bei mir nur noch die Hälfte - was aber nach Absprache mit meinem Steuerberater erfolgte, der mir bald die Ohren lang gezogen hat, als der den Mietvertrag des Vorbesitzers gesehen hat.

Weil dieser viel zu hoch abgerechnet hat wird MIR jetzt unterstellt, ich würde unter Mietspiegel vermieten um das FA übers Ohr zu hauen (sinnbildlich gesehen). Dabei kann ich für eine kaum isolierte Halle mit Teerpappe Flachdach wohl kaum den gleichen Preis ansetzen wie für netten, gemütlichen Wohnraum *stirntipp*

Fragt sich nur wie man das dem FA verständlich macht…

Weil dieser viel zu hoch abgerechnet hat wird MIR jetzt
unterstellt, ich würde unter Mietspiegel vermieten um das FA
übers Ohr zu hauen (sinnbildlich gesehen). Dabei kann ich für
eine kaum isolierte Halle mit Teerpappe Flachdach wohl kaum
den gleichen Preis ansetzen wie für netten, gemütlichen
Wohnraum *stirntipp*

Fragt sich nur wie man das dem FA verständlich macht…

Mietspiegel nehmen, Gewerbemiete für so eine Halle ermitteln. Entsprechendes aufstellen dem FA schicken und eine Ortsbegehung vorschlagen. Wenn jemand Mietwucher betreibt und ne Halle wie eine Wohnung vermietet, hat dies nur indirekt Auswirkung auf die Ortsübliche Vergleichsmiete. Und diese must dem FA plausibel erklären.
Was du ja oben schon gemacht hast.

Grundbuchamt:
0,6% vom Kaufpreis
0,3% von Kredithöhe

Hallo, habe dazu mal eine Frage:

ich habe vor Kurzem einen Kaufvertrag beim Notar unterschrieben. Das Grundstück wurde von einer Gemeinde/Kommune zwecks Neubau eines Einfamilienhauses erworben.

Da die finanzierende Bank noch einige Papiere braucht, bis die Auszahlungen für das Haus freigegeben werden und der Bauträger schon beginnen will, wollte ich den Prozess der Umschreibung beschleunigen. Ich habe bei dem FA angerufen und den Steuerbescheid viel früher bekommen als es normalerweise wäre. Mit diesem Bescheid renne ich morgen zur LZB und überweise dort das Geld an das FA. Mit der Überweisungsquittung renne ich zum FA und lasse mir dort eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung renne ich zum Amtsgericht (Grundbuchamt) und gebe diese dort ab. Somit hoffe ich die Umschreibung zu beschleunigen.

Meine Frage ist: Muss ich beim Grundbuchamt etwas bezahlen? Was sind denn das für Zahlen oben (0,6% bzw. 0,3%)???