Steuern und wohneigentum

guten abend,
nehmen wir mal an, Herr X hat eine Immobilie. Diese hat er vermietet und mitten im Jahr 2007 wohnt er wieder selber drin. Er hat diverse Anschaffungen und Reparaturen nach! seinem! Einzug in die Immobilie getätigt. Nun die Frage:

Die Anschaffungen und Reparaturen, wo werden diese in der Steuererklärung berücksichtigt?

mfg

Hallo

guten abend,
nehmen wir mal an, Herr X hat eine Immobilie. Diese hat er
vermietet und mitten im Jahr 2007 wohnt er wieder selber drin.
Er hat diverse Anschaffungen und Reparaturen nach! seinem!
Einzug in die Immobilie getätigt. Nun die Frage:

Die Anschaffungen und Reparaturen, wo werden diese in der
Steuererklärung berücksichtigt?

bis 600€ kann man an Handwerkerrechnungen den Arbeitslohn ansetzen. Rechnung muss aber per Überweisung beglichen worden sein. Der Rest ist Privatvergnügen…
Soweit mein Kenntnisstand

mfg

LG
Mikesch

Hallo, Mikesch,
kann der Arbeitslohn in den Handwerkerrechnungen nicht
3.000 Euro betragen, wovon 20% = 600 Euro von der
Steuer abzusetzen sind? Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

ja so ists. Kann nicht bloß, sondern muss sogar, wenn man die max. 600 voll kriegen will.

Schöne Grüße

MM