Frage:
Ich habe im Jahr 2008 als Angestellter fuer einige Monate (ich bin Deutscher) eine angestellte Taetigkeit in Deutschland angenommen. Ich war allerdings weniger als 180 Tage in Deutschland. Danach bin ich gereist und hatte als offiziellen Wohnsitz Chile in Deutschland angegeben, da meine Frau Chilenin ist, wobei wir in dem Jahr noch nicht einmal in Chile gereist sind.
Muss ich Steuern zahlen und wenn ja wo…oder doch nicht???
Bitte um Antwort
K.N.
Normalerweise bezahlt man da Steuern, wo man länger als 180 Tage offiziell gemeldet ist (Wenn man WIRKLICH da wohnt und arbeitet).
Allerdings nur, sofern es ein entsprechendes Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern gibt
sry, bin architekt, kein steuerberater
mfg
Wenn Sie keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, d.h. wenn sich der Wohnsitz in Chile befindet, gilt normalerweise, dass die Einkünfte aus Deutschland in Chile versteuert werden müssen, weil Sie weniger als 180 Tage in D waren. Aber!! Es kommt wie immer ganz genau darauf an, was und vor allem auch für wen Sie in D gearbeitet haben. Da diese Frage nicht einfach so zu klären ist und Ihre Angaben für eine wirklich richtige Auskunft zu dürftig sind, würde ich hier den Gang zum Steuerberater empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara
Hallo,
tut mir leid, das Thema kenne ich gar nicht: da kann ich auch nicht helfen.
Formal dürfte die Verpflichtung bestehen, in Deutschland die Steuer zu „erklären“, so dass „offiziell“ geklärt werden kann, ob / was zu zahlen ist. Da Einkünfte immer auf das Gesamtjahr besteuert werden, wird - vermutlich - keine hohe Steuer anfallen.
Vielleicht hilft es Ihnen aber auch, einmal (ggf. anonym bzw. unter falschem Namen) bei einem Finanzamt anzurufen und diese Frage offen einem Sachbearbeiter zu stellen. Was man mit der Antwort tut, kann man sich ja immer noch überlegen.
Viele Grüße und viel Erfolg!
RFK
Servus,
meines Wissens, ich hatte selber einen ähnlichen Fall, ist es wichtig wo man die Tätigkeit ausübt. Sollte die Tätigkeit in Chile gewesen sein, müßte man dort Lohnsteuer bezahlen. Wenn die überwiegende Tätigkeit, also mehr als 182 Tage, in Deutschland war, dann hier. Unabhängig davon müssen alle anderen Abgaben, wie z.B. Sozialabgaben (GKV,Rente,Arbeitslosenvers.) in Deutschland abgeführt werden, sollte der Hauptwohnsitz hier sein.
Auf jeden Fall sind die Arbeitstage wichtig und nicht die gesamten incl. privaten Tage.
Ich empfehle eine Überprüfung z.B. beim Lohnsteuerhilfeverein.
Pauschal kann ich also keine sichere Aussage treffen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
mfG. Hydropath
Frage:
Ich habe im Jahr 2008 als Angestellter fuer einige Monate (ich bin Deutscher) eine angestellte Taetigkeit in Deutschland angenommen. Ich war allerdings weniger als 180 Tage in Deutschland. Danach bin ich gereist und hatte als offiziellen Wohnsitz Chile in Deutschland angegeben, da meine Frau Chilenin ist, wobei wir in dem Jahr noch nicht einmal in Chile
gereist sind.
Muss ich Steuern zahlen und wenn ja wo…oder doch nicht???
Bitte um Antwort :K.N.
Hallo, dass ist schwierig, kann vermutlich nur das Finanzamt bzw. ein Steuerberater antworten. Ich leider nicht MfG L.Bö.
Frage:
Ich habe im Jahr 2008 als Angestellter fuer einige Monate (ich bin Deutscher) eine angestellte Taetigkeit in Deutschland angenommen. Ich war allerdings weniger als 180 Tage in Deutschland. Danach bin ich gereist und hatte als offiziellen Wohnsitz Chile in Deutschland angegeben, da meine Frau Chilenin ist, wobei wir in dem Jahr noch nicht einmal in Chile
gereist sind.
Muss ich Steuern zahlen und wenn ja wo…oder doch nicht???
Bitte um Antwort :K.N.
Hallo, dass ist schwierig, kann vermutlich nur das Finanzamt bzw. ein Steuerberater antworten. Ich leider nicht MfG L.Bö.
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Hallo Sanchomed,
da kann ich dir leiter nicht helfen, die Frage ist für mich zu speziell.
Trotzdem viel Glück!!!
Hallo und gleich mal Sorry, aber ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen. Kenne mich auf diesem Gebiet leider gar nicht aus. Viele Grüße
Ohne Ihre nähere Info gehe ich einmal davon aus, daß Ihre
Angestelltentätigkeit als Arbeitnehmer erfolgte. Dann aber mußten Sie doch eine Steuerkarte vorlegen, damit der
Arbeitgeber den Steuerabzug vornehmen konnte bzw. dann in
der Folge bei der Einkommensteuererklärung evtl. eine Rücker-
stattung erreichen konnten. Dieses Problem können Sie übrigens bei jedem ix-beliebigen Finanzamt allgemein an-
sprechen und so Auskunft erhalten. In Arbeitsverhältnissen ist zunächst der Arbeitgeber am Zug,
sich finanzamtlich zu erkundigen…