Steuern USA, Schweiz, Dtl. nach Jobdurchführung

eine Firma, mit Sitz in Dtl. beauftragt eine Hostess, für einen Amerikanischen Kunden einen Stand auf einer Messe in der Schweiz zu betreuen. Die Hostess lebt ebenfalls in der Schweiz.

Wie sieht es dann mit der Rechnungsstellung aus? Wer darf/muss Mehrwertsteuer in Rechnung stellen? Der Auftraggeber gehört nicht zur EU und die Durchführung der Aktion ist ebenfalls nicht EU…

Servus,

in der USt, nach der gefragt ist, spielt bei sonstigen Leistungen (das ist alles, was keine Lieferung ist) die Unterscheidung Gemeinschaftsgebiet-Drittlandsgebiet nur in ganz wenigen Spezialfällen eine Rolle.

Im vorliegenden Fall wird bloß die Unterscheidung Inland/Ausland gebraucht.

Die Betreuung des Messestandes ist im Gegensatz zur Vermietung des Standes (mit oder ohne Service) keine Leistung, die in Zusammenhang mit einem Grundstück steht. Es handelt sich um eine Leistung, die der Werbung / Öffentlichkeitsarbeit dient.

Der Empfänger der Leistung der Hostess ist Unternehmer, der sein Unternehmen von D aus betreibt (falls er keine Betriebsstätte in der CH hat). Ort der Leistung der Hostess ist damit D, die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig mit 19% deutscher USt.

Wo der Ort der Leistung des deutschen an das amerikanische Unternehmen liegt, hängt davon ab, ob hier ein „Paket“ Messestand mit allem Trallala zur Verfügung gestellt wird, bei dem die Standbetreuung nur ein verhältnismäßig unbedeutender Bestandteil ist: Dann wäre der Ort der Leistung nach deutschem und Schweizer USt-Recht die CH, wo der Messestand ist. Das deutsche Unternehmen müsste sich dann in der CH umsatzsteuerlich erfassen lassen und dem amerikanischen Unternehmen Schweizer MWSt in Rechnung stellen und diese auch abführen.

Wenn aber die Standbetreuung als separate Leistung erbracht wird, sind die USA Ort der Leistung, die Leistung ist weder in D noch in der CH steuerbar (zum CH Mehrwertsteuerrecht an dieser Stelle ein Fragezeichen, im deutschen Umsatzsteuerrecht ists eindeutig), und US Sales Tax wird darauf nicht erhoben. Fakturierung erfolgt dann ohne USt (D), MWSt (CH) oder Sales Tax (Michigan oder so).

Schöne Grüße

MM

das hilft weiter, vielen dank!

Der Empfänger der Leistung der Hostess ist Unternehmer, der
sein Unternehmen von D aus betreibt (falls er keine
Betriebsstätte in der CH hat). Ort der Leistung der Hostess
ist damit D, die Leistung ist steuerbar und steuerpflichtig
mit 19% deutscher USt.

Hallo Martin,

darf ich dazu was einwerfen bwz. ergänzen: Haben wir hier nicht einen Fall des 13b UStG? Also genauer § 13b (1) Nr. 1 UStG (sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers). Dann wäre der deutsche Unternehmer Steuerschuldner.

Grüße

Stefan

Servus Stefan,

an diese Möglichkeit habe ich nicht gedacht. Das wäre dann der Fall, wenn der Ort der Leistung der Hostess D ist, und diese ihr Unternehmen nicht von D aus betreibt - z.B. ihre „Bodenstation“ in Belgien hat.

Für die Leistung ihres Auftraggebers (Messebetreuungs-Unternehmen in D) an den Endkunden (Highlife Co., Akron/Ohio) gibt es keine 13b-Situation.

Beziehst Du Dich auf die Alternative „Messestand im Paket, Betreuung nebensächliche Zutat“, Ort der Leistung CH? Hier wäre in der CH Reverse Charge (13b-analog, hab den Artikel aus dem CH-MWStG nicht rausgesucht) m.E. nur gegeben, wenn der Endkunde aus Akron/Ohio in der CH mehrwertsteuerlich erfasst wäre. Hier aber Fragezeichen, dickes.

Schöne Grüße

MM

Und nochmal hallo,

ganz ehrlich, mir ist nicht ganz klar was Du meinst.

Der Ausgangsfall oben war doch, dass die Hostess ebenfalls in der Schweiz lebt. Und Du hast richtigerweise geschrieben, dass die Leistung der Hostess an den Auftraggeber in Deutschland steuerbar ist, weil dieser Unternehmer ist.

Somit sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers, oder nicht???

Grüße

Stefan

Servus,

klar, da hast Du recht: Es ist immerhin zu vermuten, dass die Hostess auch ihr Unternehmen in der CH betreibt. Dann gehts um 13b UStG. - Ich hatte den Teilsatz im Sachverhalt gänzlich überlesen (vielleicht eine Art Filter „wo sie lebt, ist doch völlig egal…“).

Schöne Grüße

MM