Hallo,ein fiktiver Fall:
Ein Vereinsmitglied unterschlägt jahrelang Gelder.Der Vorstand(VS)ist diesem Mitglied wohlgesonnen und möchte die Angelegenheit unter den Tisch klären…
Frage:Was ist wenn das Finanzamt die Bücher prüft(eingetragener verein) und „Ungereimtheiten“ entdeckt?
Müsste der VS nicht zumindest Anzeige erstatten um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden?
Jeder ist verpflichtet, eine Straftat, von der er Kenntnis gelangt, zur Anzeige zu bringen.
Das mit dem Finanzamt wäre ja noch „vernachlässigbar“, aber die Unterschlagung betrifft den Verein und hier macht sich der Vorstand u.a. der Beihilfe schuldig,…und ist dem Verein bzw. den Mitgliedern schadensersatzpflichtig.
Es könnte auch Beihilfe zur Unterschlagung / Untreue bestehen.
Schönen Tag noch.
Jeder ist verpflichtet, eine Straftat, von der er Kenntnis
gelangt, zur Anzeige zu bringen.
Kannst du uns verraten, woher du diese Weisheit beziehst?
Ich finde in den Gesetzen leider nichts.
Das mit dem Finanzamt wäre ja noch „vernachlässigbar“,
nicht, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.
aber
die Unterschlagung betrifft den Verein und hier macht sich der
Vorstand u.a. der Beihilfe schuldig,…und ist dem Verein bzw.
den Mitgliedern schadensersatzpflichtig.
Es könnte auch Beihilfe zur Unterschlagung / Untreue bestehen.
das könnte ich mitzeichnen
Schönen Tag noch.
auch so
Gruß
haWeThie
Jeder ist verpflichtet, eine Straftat, von der er Kenntnis gelangt, zur Anzeige zu bringen
Also müssten ca. 50 Millionen Anzeigen gegen Herrn zu Guttenberg bei den Staatsanwaltschaften eingegangen sein. Echt? Machen sich denn die 49.999.900 Nichtanzeiger, jetzt auch strafbar?
fragende Grüße
vnA