so einfach ist das nicht zu beantworten.
Was für ein Tipp ist denn gemeint?
Für Provisionen gibts normalerweise einen Vertrag. Was steht da drin? Will der Andere das als Kosten geltend machen?
Wie sind die Beziehung der beiden Partner? (Verwandtschaft)
Man muss prüfen, ob die Einnahme einer der Einkunftsarten zuzuordnen ist. Wenn nicht, bleibt es immer noch eine Schenkung und dann fällt Schenkungssteuer an.
Achso. Ich denke, es dürfte unter §22 Nr. 3 EStG fallen.
Lies mal hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Bis 256€ wäre es steuerfrei, aber darüber muss man es versteuern. Bei 500.000 € dürft der jeweils aktuelle Höchststeuersatz anfallen, wenn da keine anderen Verluste entgegenstehen.
Nein, da es keine gewerblichen Einkünfte sind, musst du kein Gewerbe anmelden.
Automatisch wird die Steuer sicher nicht abgezogen (es sei denn im Vertrag steht was davon). Das ist eher unüblich.
Man muss dann eine Steuerklärung abgeben. Ich schätze mal, es wird in die Anlage SO Zeile 7 eingetragen. Ich habe es aber selbst noch nicht gehabt in der Kanzlei.
Hallo cool 321, das geht und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn es sich um einen Einzelfall handelt muss kein Gewerbe angemeldet werden, es kommt aber noch soli und evtl. Kirchensteuer dazu.
ja, leider sind Provisionen, wie Zinsen zu versteuern,
die ja auch Privatpersonen versteuern müssen.
Meines Erachtens ist das Gewerbe nur dann anzumelden,
wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die gewerblich
ausgeübt wird, wie Versicherungs-, Immobilienmakler usw.