Steuern Vermittlung/ Tipp

hallo,

Angenommen( Nur Theoretisch, wills halt wissen, weil mich Steuern interessieren. ) man bekommt durch eine Tipp eine Provision über 500.000,00 € .

Darf man das als Privatperson überhaubt bekommen oder muss man dafür Gewerbe anmelden?

Was für Steuern muss man alles zahlen und was muss man in der Steuererklärung angeben?

freue mich auf ein paar Infos.

Hallo,

so einfach ist das nicht zu beantworten.
Was für ein Tipp ist denn gemeint?
Für Provisionen gibts normalerweise einen Vertrag. Was steht da drin? Will der Andere das als Kosten geltend machen?
Wie sind die Beziehung der beiden Partner? (Verwandtschaft)
Man muss prüfen, ob die Einnahme einer der Einkunftsarten zuzuordnen ist. Wenn nicht, bleibt es immer noch eine Schenkung und dann fällt Schenkungssteuer an.

Hier ist mal eine Übersicht zur Schenkungssteuer:
http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt…
Ich würde also mal von den 30% Steuer ausgehen. Aber das kann man ohne genaue Infos wirklich nicht sagen…

VG Shelly

Tipp für Kapitalgeber zum Beispiel. Man bekommt ein Vertrag wo alles drinn steht das man so und so viel bekommt. Nein Fremde ! Unternehmen z. B.

Achso. Ich denke, es dürfte unter §22 Nr. 3 EStG fallen.
Lies mal hier
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Bis 256€ wäre es steuerfrei, aber darüber muss man es versteuern. Bei 500.000 € dürft der jeweils aktuelle Höchststeuersatz anfallen, wenn da keine anderen Verluste entgegenstehen.

VG

Muss ich denn ein Gewerbe für ein einmaligen Tipp geben?

Wird die Steuer automatisch abgezogen oder muss ich das selber iwie machen?

Nein, da es keine gewerblichen Einkünfte sind, musst du kein Gewerbe anmelden.
Automatisch wird die Steuer sicher nicht abgezogen (es sei denn im Vertrag steht was davon). Das ist eher unüblich.
Man muss dann eine Steuerklärung abgeben. Ich schätze mal, es wird in die Anlage SO Zeile 7 eingetragen. Ich habe es aber selbst noch nicht gehabt in der Kanzlei.

Hallo cool 321, das geht und muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn es sich um einen Einzelfall handelt muss kein Gewerbe angemeldet werden, es kommt aber noch soli und evtl. Kirchensteuer dazu.

mfG
Robert Hirschmann

Danke :wink:

Angenommen man würde es im Januar bekommen dann muss man doch erst alles in der Steuererklärung in 2013 schreiben oder?

Lieber cool321,

ja, leider sind Provisionen, wie Zinsen zu versteuern,
die ja auch Privatpersonen versteuern müssen.

Meines Erachtens ist das Gewerbe nur dann anzumelden,
wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die gewerblich
ausgeübt wird, wie Versicherungs-, Immobilienmakler usw.

God bless you!

Lambertobruno