Steuern/Versicherung/Bank bei Obdachlosigkeit?

Hallo Zusammen,

jemand meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab, weil er z. B. nicht mehr in seiner angemieteten Wohnung wohnen möchte. Diese Wohnung dient nur noch als Abstellplatz für seine Möbel; der dazugehörige Briefkasten bleibt Postadresse. Es besteht ja keine Pflicht eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen!

Derjenige ist nun also (freiwillig) obdachlos, geht aber weiterhin einer gutbezahlten Beschäftigung nach, fährt 2 Autos usw…

Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Finanzamt, Rente, Zulassung der Autos, seinen Versicherungen, Bankkonten und Kreditkarten? Bedarf es, für irgendwelche der genannten Dinge, eines festen Wohnsitzes?

Es geht hier nicht um Steuerbetrug, die Abgaben sollen weiterhin, ordnungsgemäß bezahlt werden!

Gruß Herr_Schulz

Theoretisch möglich,praktisch aber nicht zu empfehlen.Versicherungen und Banken werden immer schnell nervös,wenn es keine „Feste“ Adresse gibt.Denn die reine Postadresse erscheint ja nicht mehr als Wohnadresse im Melderegister.

Hallo Benny,

was genau habe ich mir unter „nervös“ vorzustellen, was sind die möglichen Folgen dieser „Nervosität“ und wieso haben Banken und Versicherungen Zugriff auf das Melderegister?

Gruß Herr_Schulz

Weil alle Banken und viele Versicherungen mit der Datenkrake Schufa zusammenarbeiten.
Als Firma bekommt die Schufa sehr wohl eine einfache Meldeauskunft bzw. in diesem Fall keine.

Und auch im normalen Alltag kann das zu Problemen führen.Kein fester Wohnsitz reicht als Haftgrund zum B. aus.

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hallo,

Kein
fester Wohnsitz reicht als Haftgrund zum B. aus.

warum sollte jemand inhaftiert werden, nur weil er keinen festen wohnsitz hat? es werden doch auch ganz normale personalausweise ausgestellt, in denen >ohne festen wohnsitz

Hallo

Kein
fester Wohnsitz reicht als Haftgrund zum B. aus.

warum sollte jemand inhaftiert werden, nur weil er keinen
festen wohnsitz hat? es werden doch auch ganz normale
personalausweise ausgestellt, in denen >ohne festen wohnsitz

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Nein, das hört sich nach jemandem an, der permanent im Ausland arbeitet und somit auch nicht dort gemeldet sein möchte. Sowohl das Abmelden-, als auch der Behalt der Postadresse/Möbel/Garage haben Vorteile.

Der Besitz einer Wohnung verpflichtet ja auch nicht dazu, dort gemeldet zu sein.

Nun,bei ständigem Auslandsaufenthalt besteht aber dort eine Meldepflicht.
Wobei man gerade in der EU mit einem Wohnsitz in einem anderem Staate oft besser fährt,als mit dem deutschen.Man denke nur an die Zwangssteuer GEZ.

Außerdem nimmt man sich unter Umständen auch Steuervorteile,da es mit vielen Staaten Abkommen gibt,die eine Doppelbesteuerung ´vermeiden,aber eben nur,wenn man auch nachweisen kann,wo man seinen Wohnsitz hat(te).

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Diese Dinge sind selbstverständlich bekannt! Eine Meldepflicht im Ausland besteht eher nicht, da maximal nach 3 Monaten der Ort wechselt (ggf. auch das Land/der Kontinent).

Der Verlauf ist deutlich in den Reisepässen zu sehen und das hat zudem absolut nichts mehr mit meiner Frage zu tun!

Gruß Herr_Schulz

In diesem Fall ist der mit Namen versehene Briefkasten als feste Wohnadresse gegeben. Auch wenn er sich nicht in der Wohnung aufhält, wird das als Meldeadresse angesehen.
Ebenso dient diese Anschrift für Banken usw. Nur muss auch die Post gesichtet werden, sonst wird es kritisch - und natürlich weiterhin Miete entrichten…
Was es eigentlich für einen Sinn macht, entzieht sich meines Verstandes… mit ALG II hat es auch nichts zu tun?? Ob jemand in der Wohnung wohnt oder nicht, interessiert keine Behörde, solange alle Verpflichtungen und Zahlungen weiterhin erfolgen.

=HALLO()

Und wenn sich der Schlaumeier abmeldet und so tut, als würde er herumtingeln, dann werden die interessierten Behörden schnell von Amts wegen ermitteln und ihn von Amts wegen wieder daselbst in das Melderegister eintragen, denn:

Name am Briefkasten

  • keine andere Adresse
    = reicht dem Amt

Behörden werden insbesondere immer dann rege und umtriebig, wenn sich ein Bürger seinen Zahlungsverpflichtungen zu entziehen versucht.

=TSCHÜSS()

Schwachsinn!

  1. kann im Reisepass der lückenlose Verlauf des Aufenthaltes nachgewiesen werden und 2. hat das nichts mit der Frage zu tun!

Gruß Herr_Schulz

Guten Tag;

schauen wir doch einmal was dazu im Meldegesetz steht:

für Bayern:

Meldepflichten

Art. 13
Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.

Dies bedeutet doch, dass nach Abs. 2 keine polizeiliche Anmeldung mehr besteht.
Also ist zumindest eine Kfz-Versicherung nicht mehr möglich, denn diese richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Kfz-Halters.

Nach meinen Kenntnissen, benötigt man auch für die Steuer, Rente und Bankverbindung einen Hauptwohnsitz.

Ein Briefkasten - wie geantwortet wurde - stellt keine Wohnung dar und somit ist auch keine polizeiliche Anmeldung möglich.

Vielleicht sollte man einfach einmal Eltern oder evt. Geschwistern, oder sonstigen Personen in Deutschland fragen, ob man sich dort polizeilich anmelden kann.

Was man dann tatsächlich macht oder sich evt. auch im Ausland aufhält ist ja jedem selbst überlassen.

Gruß aus dem Süden

Hallo Kematef,

aus Deiner Antwort ergeben sich leider 2 neue Fragen:

1.) Da ich mir kaum vorstellen kann, dass ein Obdachloser mit festem Einkommen, keine Steuern zahlen muss, hieße es im Umkehrschluss, dass er bei eintretender Obdachlosigkeit auch eine Art Arbeitsverbot auferlegt bekommt!? - Kann das stimmen?

2.) Der Ratschlag, sich bei seinen Eltern (o. ä.) anzumelden ist m. E. etwas kritisch zu sehen! Das verstößt gegen das o. g. und zitierte Meldegesetz, da man dort ja gar nicht wohnt!

Gruß Herr_Schulz

Hallo Herr Schulz,

Hallo Kematef,

aus Deiner Antwort ergeben sich leider 2 neue Fragen:

1.) Da ich mir kaum vorstellen kann, dass ein Obdachloser mit
festem Einkommen, keine Steuern zahlen muss, hieße es im
Umkehrschluss, dass er bei eintretender Obdachlosigkeit auch
eine Art Arbeitsverbot auferlegt bekommt!? - Kann das stimmen?

Dies sollte man mit dem Finanzamt abklären.
Irgendwie habe ich in Erinnerung, dass man sich z.B. in Hamburg auch als Obdachloser anmelden kann.
Wie es in anderen Städten ist weiß ich nicht.

2.) Der Ratschlag, sich bei seinen Eltern (o. ä.) anzumelden
ist m. E. etwas kritisch zu sehen! Das verstößt gegen das o.
g. und zitierte Meldegesetz, da man dort ja gar nicht wohnt!

Nein, denn viele Menschen leben im außereuropäischen Ausland und benötigen oft für bestehende Versicherungen bzw. sonstige Abbuchungen, eine Anschrift in Deutschland, sowie eine deutsche Bankverbindung.
Dann melden sich diese bei einem Verwandten an.

Gruß Herr_Schulz

Gruß Kematef