Hallo Steuergemeinde,
ich bin gerade an der Abgrenzung von Steuern vom Einkommen und Ertrag. Folgendes wurde herausgearbeitet:
Steuern vom Einkommen kann als Einkommensteuer gesehen werden. Zur Ermittlung wird eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Vorausgezahlte Einkommenssteuer wird dann verrechnet. Je nachdem ob man zuviel bezahlt hat oder zu wenig, erfolgt ein Ausgleich vom Finanzamt oder ich muss löhnen.
Die Steuern vom Ertrag fallen bspw. bei Ausschüttungen von AGs an. Diese werden dann vom der Höhe der jeweiligen Ausschüttungen berechnet.
Ist das ungefähr richtig bzw. hat jemand noch kurze Ergänzungen bzw. Korrekturen?
Würde mich über Kritik freuen?
Danke und ein frohes Osterfest.
Gruß Xenia
Hallo Xenia,
das ist so ungefähr gar nicht richtig !
Steuern vom Einkommen und Ertrag sind die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer !
Es gibt dabei verschiedene „Formen“, die Einkommensteuer zu entrichten:
- Lohnsteuer
- Kapitalertragsteuer / Zinsabschlagsteuer (bei Zinsen, Dividenden (Ausschüttungen), in seltenen Fällen noch Körperschaftsteuer)
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- Einkommensteuer-Abschlusszahlung
Im Einkommensteuerbescheid erfolgt eine Abrechnung:
Wird festgestellt, dass zuviel Einkommensteuer entrichtet wurde, bekommt man eine Erstattung, anderenfalls muss man eben nachzahlen.
Gruß
Peter
Hi !
Auch das was Peter schreibt, ist nicht so ganz richtig.
Du scheinst also gerade erst damit zu beginnen, dich mit dem Steuerrecht zu beschäftigen. Und am Anfang wird nun mal in den meisten Kursen die Einteilung der Steuern besprochen. So unterscheidet man zum Beispiel:
-
nach dem Steuerschuldner
direkt/indirekte Steuer
-
nach dem Steuerempfänger
Bundes-, Landes-, Gemeinde-, Gemeinschaftsteuer.
Und eine solche Unterteilung gibt es auch nach dem Steuergegenstand. Dort wird unterteilt nach
- Verbrauch- und Personensteuern (Zoll klamere ich hier mal aus)
- Und die Peronensteuern werden noch mal nach Besitzsteuern einerseits und Steuern vom Einkommen und Ertrag andererseits unterschieden.
Im Bornhofen (Steuerlehre 1) kann man dies an einer Grafik ziemlich gut nachvollziehen.
Die „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ werden dabei nicht weiter unterteilt. Es ist einfach eine feststehende Floskel geworden. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass zu den Steuern vom Einkommen
- die ESt, KSt (mit zugehörigen Erhebungsformen [Zinsabschlag-, Kapitalertrag-, Lohnsteuer] und Zuschlagsteuern [Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag] zählen)
und zu den Ertragssteuern die Gewerbesteuer.
Dies wird meist damit begründet, dass bei ESt und KSt das Einkommen ermittelt wird (und auf diese ein Steuersatz angewendet wird) und bei der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag die Grundlage für die Berechnung bildet.
Spätestens seit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer (die war noch bis 1996 (?) neben den Gewerbeertragsteuer im Gewerbesteuergestz geregelt) machte es auch noch Sinn, nach diesen Begriffen zu unterscheiden. Aber wie schon gesagt, heutzutage ist es eher eine Floskel, die auch nicht weiter zerlegt wird.
Und übrigens: die Einteilung der Steuern ist für nahezu keine Vorschrift in irgendeinem Einzelsteuergesetz relevant (an die Experten: ja ich weiss, für bestimmte Kleinigkeiten in der AO gibts Ausnahmen [u.a. § 169 AO], aber das braucht man jemandem, der erst anfängt doch noch nicht als überlebenswichtig auf die Nase zu binden). Du solltest dich daher mehr auf die Einzelsteuergesetze als auf eine solche Einteilung konzentrieren.
BARUL76