Servus,
für eine grobe Rechnung folgender Ansatz:
Bei Bruttogehältern von 45.000 € (M) und 16.000 € (F) nehme ich jetzt mal ein zu versteuerndes Einkommen von 41.500 € (M) und 13.500 € (F) an, das wird in etwa hinhauen.
Unter diesen Annahmen ist die Einkommensteuerbelastung incl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung 10.236 €, bei getrennter Veranlagung 10.080 € (M) und 1.060 € (F). Der Vorteil des Ehegattensplittings (= höhere Steuerbelastung bei Scheidung) ist also 904 €.
Die Themen „Kindergeld“ und „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ habe ich hier vereinfachend nicht berücksichtigt, weil man dann in viele verschiedene Möglichkeiten verzweigen müsste.
Wenn man für 2010ff die Verhältnisse von 2009 annimmt - das ist bei den gegebenen Gehältern ohne große Fehler möglich, weil die Änderungen ab 2010 betreffend Beiträge zu freiwilliger/privater Krankenversicherung und Pflegeversicherung keine Rolle spielen - kann man die Situation auch detailliert mit genaueren Annahmen als den oben genannten simulieren, indem man alle Werte aus den Steuererklärungen/Steuerbescheid 2009 in das (kostenlos herunterladbare) ESt-Programm vom Bund „Elster“ eingibt und sich die verschiedenen Alternativen rechnen lässt.
Schöne Grüße
MM