Steuern vor und nach einer Scheidung

Hallo,

wie „teuer“ kommt eigentlich eine Ehescheidung bei den Steuern?
Um die Sachlage einzugrenzen:
Ein verheiratetes Paar hat zwei Kinder, er ist in Steuerklasse 3, sie in 5. Wie sähe das nach einer Scheidung aus? Würden insgesamt erheblich mehr Steuern anfallen?
Gibt es darauf überhaupt eine halbwegs allgemeine Antwort?

Vielen Dank und viele Grüße
ulla

Servus,

Gibt es darauf überhaupt eine halbwegs allgemeine Antwort?

Ja.

(1) Die Lohnsteuerklassen haben keinerlei Einfluss auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer.

(2) Der Vorteil des Ehegattensplittings, der bei Scheidung wegfällt, hängt davon ab, wie hoch die Einkünfte der beiden Ehegatten sind.

Schöne Grüße

MM

Geh auf www.nettolohn.de und lass berechnen was wer bei Stkl. I / II zukünftig netto auf dem Lohnzettel stehen hat.
Ich denke darum ging es hier vor allem.

Was bei der Steuererklärung dann rum kommt ist wieder was anderes.
EU kannt der Pflichtige absetzen und muß der Empfänger versteuern, diese Steuern muß jedoch der Pflichtige wieder ersetzen.

Die reinen Scheidungskosten kann man übrigens auch bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

Servus,

darf ich an die Ausgangsfrage erinnern?

wie „teuer“ kommt eigentlich eine Ehescheidung bei den Steuern?

D.h. gefragt ist nach der Belastung des Einkommens mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer.

Die Aussagekraft des Lohnzettels für diese Frage ist insbesondere bei Lohnsteuerklassen III/V und wenn beide Ehegatten verdienen, genau Null. Wenn man in diesem Zusammenhang noch empfiehlt, mit Gehaltsrechnern zu operieren und damit den Glauben an die Lohnsteuerklassen noch bestätigt, wird die Verwirrung komplett. Das halte ich nicht für erstrebenswert.

Schöne Grüße

MM

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Wenn man in diesem
Zusammenhang noch empfiehlt, mit Gehaltsrechnern zu operieren
und damit den Glauben an die Lohnsteuerklassen noch bestätigt,
wird die Verwirrung komplett.

Hallo und danke für die bisherigen Antworten.
Allerdings ist die Verwirrung jetzt schon recht groß.
Also ist ein Gehaltsrechner nicht sinnvoll? Und welcher „Glaube an die Lohnsteuerklassen“? Entschuldige bitte, bin wirklich unwissend auf dem Gebiet.

Falls Gehaltsangaben für eine detaillierter Beantwortung fehlen, nehmen wir mal diese hier:
Ehemann: 45.000 p.a.
Ehefrau: 16.000 p.a.

Da die Kinder bei der Frau leben, wäre der Mann unterhaltspflichtig.

Vielen Dank und viele Grüße
ulla

Also ist ein Gehaltsrechner nicht sinnvoll? Und welcher
„Glaube an die Lohnsteuerklassen“? Entschuldige bitte, bin
wirklich unwissend auf dem Gebiet.

Mit „Glaube an die Lohnsteuerklassen“ ist gemeint, dass diese lediglich deine Vorauszahlung für die Einkommensteuer regeln. Tatsächlich gibt man am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung und keine Lohnsteuererklärung ab. Bedeutet, egal welche Lohnsteuerklasse man hat, es hat keine Auswirkung auf die zu zahlende Einkommensteuer, es ermöglicht einem lediglich die Vorauszahlungen anzupassen, so dass man im optimalen Fall genausoviel Lohnsteuer bezahlt hat, wie man Einkommensteuer zahlen muss.

Auf dem Steuerbescheid würde das dann grob wie folgt lauten

„Festgesetzt werden: 10000 EUR“
„bereits gezahlt: 10000 EUR“

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ah, danke für die Erklärung. Dass die Abzüge nicht der endgültigen Einkommenssteuer entsprechen müssen und man deswegen den Jahresausgleich macht, war mir klar, nicht aber der Begriff „Glaube an die Lohnsteuerklassen“.

Viele Grüße
ulla

Hallo Stefan,

ah, danke für die Erklärung. Dass die Abzüge nicht der
endgültigen Einkommenssteuer entsprechen müssen und man
deswegen den Jahresausgleich macht, war mir klar, nicht aber
der Begriff „Glaube an die Lohnsteuerklassen“.

Das liegt daran, dass viele „glauben“ sie würden durch eine andere Lohnsteuerklasse „mehr verdienen“ oder weniger steuern zahlen müssen, was halt nicht stimmt, da die Steuer die zu zahlen ist, sich nicht durch die Wahl der Lohnsteuerklassen ändert, es ermöglicht lediglich die Vorauszahlungen zu beeinflussen.

Grüße
Stefan

Aber die Höhe der Steuern ändert sich durch eine Ehescheidung - und genau darauf bezog sich meine Ursprungsfrage. Es muss doch möglich sein, im Voraus die dann höhere Steuerbelastung zu ermitteln, oder? Möglicherweise hat ja das Ergebnis Einfluss auf den Zeitpunkt der Scheidung, zumindest aber auf die weitere Kalkulation.

Viele Grüße
ulla

Servus,

für eine grobe Rechnung folgender Ansatz:

Bei Bruttogehältern von 45.000 € (M) und 16.000 € (F) nehme ich jetzt mal ein zu versteuerndes Einkommen von 41.500 € (M) und 13.500 € (F) an, das wird in etwa hinhauen.

Unter diesen Annahmen ist die Einkommensteuerbelastung incl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung 10.236 €, bei getrennter Veranlagung 10.080 € (M) und 1.060 € (F). Der Vorteil des Ehegattensplittings (= höhere Steuerbelastung bei Scheidung) ist also 904 €.

Die Themen „Kindergeld“ und „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ habe ich hier vereinfachend nicht berücksichtigt, weil man dann in viele verschiedene Möglichkeiten verzweigen müsste.

Wenn man für 2010ff die Verhältnisse von 2009 annimmt - das ist bei den gegebenen Gehältern ohne große Fehler möglich, weil die Änderungen ab 2010 betreffend Beiträge zu freiwilliger/privater Krankenversicherung und Pflegeversicherung keine Rolle spielen - kann man die Situation auch detailliert mit genaueren Annahmen als den oben genannten simulieren, indem man alle Werte aus den Steuererklärungen/Steuerbescheid 2009 in das (kostenlos herunterladbare) ESt-Programm vom Bund „Elster“ eingibt und sich die verschiedenen Alternativen rechnen lässt.

Schöne Grüße

MM

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